Wer darf gesetzliche Krankenversicherung haben?

Darf man gesetzlich krankenversichert sein, wenn man Ausländer ist und nicht in Deutschland angemeldet ist?
Ich bin ein nicht-EU-Bürger, habe früher in Deutschland studiert und gearbeitet, hatte damals eine Aufenthaltserlaubnis und war freiwillig krankenversichert. Seit einigen Jahren habe ich keine Aufenthaltserlaubnis mehr, komme nach Deutschland mit einem 3-Jahre-Visum, bin nicht mehr angemeldet, wohne aber regelmäßig in derselben Stadt, im selben Haus zur Miete bei denselben Leuten.
Die Krankenkasse wußte nichts davon, wird es aber jetzt erfahren werden. Ist es dann ein Problem? Werde ich als „nicht dauerhaft in Deutschland gemeldet“ eingestuft werden? Darf man dann überhaupt eine gesetzliche Krankenversicherung haben?
Natürlich habe ich all die Jahre die monatlichen Beträge immer bezahlt (als freiwilliges Mitglied).

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Hallo,
ich meine mich erinnern zu können, dass dies grundsätzlich nicht möglich ist. es gibt dafür Privatkrankenversicherungen, speziell für VISUM-Inhaber (Gültigkeit maximal 180 Tage).
Eine Ausnahme bildeten meines Wissens nach Selbständige, die zwar nicht in Deutschland gemeldet sind und auch nicht zwingend aus dem U-Ausland oder einem Abkommensstaat (z.B. Schweiz) kommen aber in Deutschland (vorübergehend) ihre Tätigkeit ausüben.
Konkrete Auskünfte wirst du am besten hier bekommen - https://www.dvka.de/

Gruss
Czauderna

Vielen Dank!
Und weißt Du vielleicht, was ich jetzt machen soll: ich habe ja schon seit langem eben diese Krankenversicherung, die ich nun wohl nicht hätte haben dürfen. Ist es strafbar? Kann die Krankenkasse eine Entschädigung von mir verlangen?
Bei dvka.de konnte ich leider nichts finden: mein Fall ist offenbar gar nicht vorgesehen.

Hallo,
wenn du freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse bist und deinen Beitrag zahlst, dann hast du nicht ungesetzliches getan. Selbst wenn es so wäre, aber das müsste dann wirklich rechtlich abgeklärt werden, kann sich das höchstens auf die Zukunft beziehen und nicht auf die Vergangenheit.
Dass du auf der Seite der DVKA nichts Konkretes zu deinem Problem gefunden hast, das ist nicht verwunderlich - da kann doch aber bestimmt auch mal anrufen ?!.
Gruss
Czauderna

Ja, danke!
Darf ich nur noch die letzte Frage?
Die Krankenkasse meint nun, man muss in Deutschland gemeldet sein, was bei mir nicht der Fall ist; also will sie mir jetzt die Versicherung rückwirkend zum 2011 beenden. Kann jetzt die Krankenkasse von mir alles zurück verlangen, was sie für mich in den ganzen Jahren an die Ärzte und Krankenhäuser bezahlt hat? Bei mir wäre es enorm viel…
Und was könnte ich dagegen tun?

Hallo,
also, das kann ich mir nun beim besten Willen nicht vorstellen.
Ich selbst hatte in meiner Praxis zwei Fälle, allerdings schon mehr als 15 Jahre zurückliegend, bei denen im Nachgang festgestellt wurde, dass eine Mitgliedschaft nicht hätte zustande kommen dürfen. In beiden Fällen war es aber so, dass hier keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorlag.
In beiden Fällen waren innerhalb der zurückgelegten Mitgliedszeiten ( 1 Jahr und im anderen Fall 3 Monate) Leistungen in Anspruch genommen worden. Beide Mitgliedschaften wurden erst nach der Abnahme der letzten Leistung beendet und beide Personen mussten sich wieder in der PKV versichern. Wie gesagt, das ist schon sehr lange her. Ich kann mir aber auch heute nicht vorstellen, gerade bei dieser Fallkonstellation, dass eine Kasse eine Mitgliedschaft 9 Jahre rückwirkend stornieren will, zumal es bzgl. der Pflicht zur Krankenversicherung in dieser Zeit schon diverse Regelungen und Urteile gab, auch spielt die Verjährung hier eine große Rolle.
Wenn die Kasse tatsächlich das so durchziehen will, dann müsste sie dir unterstellen, dass du allein zum Zweck der Leistungserschleichung und mit Vorsatz diese Mitgliedschaft unter Angabe falscher Daten vorsätzlich erschlichen hast, und das kann ich so, wie geschildert nicht glauben.
Vielleicht solltest du diese Frage auch mal konkret einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) stellen.
Gruss
Czauderna

Danke sehr nochmals!
Es ist ein sehr schönes Gefühl, dass dich jemand unterstützt.
Natürlich war es bei mir kein Vorsatz, ich wusste das alles gar nicht. Ich glaube sogar, ich habe es der Krankenkasse damals vor 10 Jahren mitgeteilt (allerdings nur mündlich), aber damals hat es keinen interessiert.
Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass die Krankenkasse den Versicherungsschutz nach 20 Jahren Mitgliedschaft wohl einfach so selbst aufheben kann. Das möchte ich natürlich nicht verlieren.
Aber wahrscheinlich muss ich tatsächlich zum Rechtsanwalt.
Na ja, das kostet bestimm auch sehr viel…
Danke schön jedenfalls
und schöne Grüße!