Wer darf Grundstücksbewertungen vornehmen?

… Wir sind gerade beim Thema Vererbung der Immobilien meiner Eltern an die Kinder. Wir wollen nun möglichst wenig Erbschaftssteuer zahlen. Zuerst müssen wir dazu den Wert unseres Grundstücks inkl. Haus ermitteln. Nun ist es wohl so, dass der Wert des Hauses anhand der Brandschutzversicherung ermittelt wird und dass es eine Formel für den Wert des Grundstücks gibt anhand der Quadratmeterzahl. Diese Quadratmeterzahl geht aber von bebaubarem Grundstück aus. Bei uns ist die Quadratmeterzahl sehr hoch - allerdings ist dabei auch der Hof und andere ungünstige Fleckchen mit inbegriffen, die den Wert des Grundstücks aber deutlich schmälern. Jetzt gibt es wohl die Möglichkeit den Grundstückswert individuell bewerten zu lassen Durch einen Sachverständiger oder auch Immobilienmakler wie wir gehört haben. Wie läuft so etwas ab? Wer darf das Ganze bewerten? Und was das vor allem kostet?
Danke für eure Hilfe!!

Da kann ich leider nicht wirklich helfen. Ich weiß nur, dass die Stadt rechtsverbindliche Gutachten erstellt. Fragen Sie dort doch einmal nach, denn zumindest kann man Ihnen dort weiterhelfen und mehr zu den Kosten sagen. Ein Wertgutachten einer Immobilie ist jedoch immer kostspielig.

Hallo, die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstückes nimmt ein bestellter Makler vor. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Eine Formel in Verbindung mit der Brandschutzversicherung ist mir unbekannt und eigentlich auch unlogisch. Der Wert richtet sich generell nach den ortsüblichen Grundstückspreisen /Angebot und Nachfrage), nach dem Zustand des Grundstückes, der Art und Weise, dem Alter und dem Zustand der Bebauung usw…
Gruß petit

hallo thomas_1322
die bewertung eines grundstückes wird nach den bodenwerten errechnet, welche bei der stadt, beim land festgeset sind, so ähnlich, wie die grundsteuer.
erfragen können sie die richtwerte bei ihrem landkreis oder bei ihrem Rathaus.
gebäudewerte können von einem sachverständigen bewertet werden.( lassen sie sich bitte eine bestätigung zeigen, das es sich wirklich um einen sachverständigen handelt)solche sachverständige können sie über ihre bank erreichen, denn diese bieten oft solch einen service an. bei einem immobilienmakler müssen sie darauf achten, dass er ein verzifierter immobilienmakler ist. ich kann nur sagen, das immobilienmakler beim verkauf eines hauses oder grundstückes zwischen 2,5 und 3 % des verkauferlöses verlangen.
mehr kann ich ihnen leider nicht mitteilen, aber ich hoffe, ich konnte trotzdem weiterhelfen?
lg sicha

Mal beim Gutachterausschuss der Gemeinde in der das Grundstück liegt anfragen, was der m² Bauland aktuell kostet und auch was der m² Ackerland/ Wald/Gartenland kostet. Das Katasteramt/Bauamt sollte dir Auskunft geben können, ob das ganze Grundstück als Bauland gilt.
Dann hast du schon mal diesen Preis.
Gutachter darf sich jeder nennen, darum mal dort fragen, wo diese gebraucht werden, z.B. bei Banken und Amtsgerichten.
Für einen Überschlag reicht es, mal einen Immobilienmakler zu fragen, wofür er das Haus heute verkaufen könnte.Die Brandschutzversicherung sagt nicht wirklich etwas über den Wert des Hauses aus!!
Zu beachten ist, dass jedes Kind 400 000 Euro Freibetrag beim beerben der Eltern hat.

Hallo Thomas_1322,

leider kann ich Ihnen hierbei nicht weiterhelfen.

Gtuß
Pasha

das macht ein vereidigter gutachter.den könnt ihr selbst wählen.je nach aufwand kann so ein gutachten mehrere tausend euro kosten.normalerweise müsst ihr das aber jetzt noch nicht bewerten lassen.es wird bei eintreten des erbfalles immer neu berechnet,d.h.das finanzamt wird dann den zeitwert ansetzen.die erben haben dann möglichkeit durch ein gutachten zu beweisen,dass die steuer zu hoch angesetzt wurde und diese absenken!

viel erfolg!

Sorry, keine Ahnung.
Gruß und ein schönes Wochenende.
Sylvia

Moin, moin
Grundstücksbewertung machen darf erstmal jeder… bringt aber nix.
Also

  1. von der IHK Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
  2. freie Sachverständige (Architekten, Vermessungsingenieure, Bausachverständige u.a.)
  3. und das sind die Besten, Gutchterausschüsse für Grndstückswerte, arbeiten mit mindestens 3 Sach- verständige im Gremium, Kosten richten sich nach dem Wert der Immobilie (hier in NRW 1.000 € + 2 v.Tsd + Mwst.)

Gruß
Willy1301

Es gibt genügend Sachverständige, die soetwas bewerten
Imobilien-Gutachter.
Da Kinder ( jedes Kind ) einen Erbschaftssteuerfreibetrag von 500.000,-- € hat muss , ihrer Frage nach zu urteilen schon ein wesentlicher
vermögenswert vorliegen.

Sachverständige werden nach dem Wert des Gegenstandes bezahlt - sie müssen überlegen ob sie einen benötigen