Ich hab ein vertrag für nen kollegen abgeschlossen, er hat dafur bezahlt und es genutzt… jetzt hab ich die karte gesperrt… darf er das handy verkaufen weil er es gekauft hat bzw dafur gezahlt hat oder darf er es ohne meiner zustimmung nicht machen weil zu einem vertrag meistens das handy gehört… wenn er es verkauft kann ich zum anwalt gehen und es zurück verlangen? Ich gebe ihm auch das Geld. Oder bin ich hier als vertragsinhaber im unrecht? Danke schon mal für eure hilfreichen antworten
Ich hab ein vertrag für nen kollegen abgeschlossen, er hat
dafur bezahlt und es genutzt.
Es gibt vermutlich keinen Nutzungsüberlassungsvertrag.
Das ist dumm. Denn man haftet erstmal für alles, was der Kollege mit dem Telefon veranstaltet. Für weniger sind schon Leute in hässliche orange Overalls gepackt und nach Kuba ausgeflogen worden.
Tja, wie immer bei einer individuellen Rechtsfrage:
Das Rechtsdienstleistungsgesetz und die daraus resultierende FAQ:1129 (anklicken!) verbietet es uns zu antworten.
Stelle die Frage in geänderter Form („Herr X hat einen Handyvertrag für Y abgeschlossen… Man nehme an, dass Herr X nun…“) im RECHTSBRETT.
Hier muss ich leider abschließen.