Wer darf hier Parken?

Hallo,
auf dem Parkplatz eines Einkaufzenters die foldgende Situation:


Auf dem rechten Parkplatz ist es eindeutig: nur Behinderte (auch unter dem parkenden Fahrzeug ist auf der Fläche das Symbol).
Wie ist das aber auf dem linken Parkplatz? Anno dazumal, als ich den Führerschein machte, galt die Hierarchie: Polizist-Verkehrsampel-Verkehrsschild-Markierung.
Ich gebe zu, die Frage ist nur theoretisch, es interessiert so gut, wie niemanden, es wird geparkt, wo frei ist… Das Auto auf dem Bild z.b. hat auch keine Berechtigung.
(Da es ja praktisch Privatparkplatz ist, wird weder das Ordnungsamt noch die Polizei kommen)
Diese Situation entstand, als die Parkplätze neu geordnet wurden, früher gab nur den rechten Parkplatz für Behinderte. Man hat einfach das Verkersschild nicht umgesetzt.

Wie Du schon richtig schreibst, ist es ein Privatparkplatz und es gilt das Hausrecht des Besitzers.
Was das in Einzelnen bedeutet kann man sicher bei dem Geschäftsführer der Filiale erfahren.

Wenn das von der Kommune angeordnete Behindertenparkplätze sind (und so sehen die aus) gilt dort die StVO und das Ordnungsamt darf Tickets verteilen wenn statt gehbehinderten mental minderbemittelte dort parken

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Zum Glück ist der Parkplatz dort so groß, daß man nicht in die Verlegenheit kommt das auszutesten.