Wer außer dem Sicherheitspersonal darf zugriff auf die Überwachungsfilme haben? Ist eine Sichtung durch jeden Mitarbeiter erlaubt? Und wo finde ich Gesetzestexte die aussagen, wer die Filme auswerten darf?
Wer außer dem Sicherheitspersonal darf zugriff auf die
Überwachungsfilme haben? Ist eine Sichtung durch jeden
Mitarbeiter erlaubt? Und wo finde ich Gesetzestexte die
aussagen, wer die Filme auswerten darf?
Hi Linorel,
da kann ich dir nicht weiterhelfen, sorry. Vielleicht findest du Hinweise diesbezüglich auf den Seiten von den Gewerkschaften (Verdi,…)?
Herzlicher Gruß
B.
Wer außer dem Sicherheitspersonal darf zugriff auf die
Überwachungsfilme haben? Ist eine Sichtung durch jeden
Mitarbeiter erlaubt? Und wo finde ich Gesetzestexte die
aussagen, wer die Filme auswerten darf?
sorry, ich kann dir leider nicht weiterhelfen; aber schau doch mal im Internet unter „Datenschutzgesetze“ dort findest du sicher weitere Infos …
viele Grüsse
Danke für die Antwort. Werde es dort mal versuchen.
Hallo und danke für die Antwort. Es steht dort nicht direkt drin. Oder zumindest nicht, wer sie sehen darf. Ich versuche es mal über meine Gewerkschaft.
Wer außer dem Sicherheitspersonal darf zugriff auf die
Überwachungsfilme haben? Ist eine Sichtung durch jeden
Mitarbeiter erlaubt? Und wo finde ich Gesetzestexte die
aussagen, wer die Filme auswerten darf?
Für mich ist es erst einmal so, daß so wenig Mitarbeiter wie möglich Einsicht bekommen (wobei staatliche Sicherheitskräfte außen vor sind). Diese sollten dann festgelegt sein. Gesetzestexte mit der gewünschten Aussage sind mir nicht bekannt. Es existieren dazu bestimmt Urteile - wären auch für mich interessant.
ansonsten würde ich eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten stelle. Dies ist dann die sicherste Anwort.
Danke erstmal. Hab schon festgestellt, dass sich da keiner festlegen will. Und auch die Urteile nicht direkt übertragbar sind (Ort/Aufzeichnungslänge/gefilmte Personen…). Es wird, so empfinde ich es, immer im Einzelfall entschieden.
Danke erstmal. Hab schon festgestellt, dass sich da keiner
festlegen will. Und auch die Urteile nicht direkt übertragbar
sind (Ort/Aufzeichnungslänge/gefilmte Personen…). Es wird,
so empfinde ich es, immer im Einzelfall entschieden.
dem ist so. Wenn der Grundsatz der Datensparsamkeit (§3a BDSG) eingehalten wird, kann man so einiges tun (§4 (2)BDSG). Es sollten trotzdem so wenig wie möglich Mitarbeiter involviert werden.