Hallo,
könnte ein Hausbesitzer, der wegen Trennung vom Ex-Lebengefährten das gemeinsam erworbene Haus verlässt, der neuen Freundin des Ex Hausverbot erteilen oder verhindern, dass diese dort einzieht?
Hallo,
könnte ein Hausbesitzer, der wegen Trennung vom Ex-Lebengefährten das gemeinsam erworbene Haus verlässt, der neuen Freundin des Ex Hausverbot erteilen oder verhindern, dass diese dort einzieht?
könnte ein Hausbesitzer, der wegen Trennung vom
Ex-Lebengefährten das gemeinsam erworbene Haus verlässt, der
neuen Freundin des Ex Hausverbot erteilen oder verhindern,
dass diese dort einzieht?
Nein, da das Hausverbot in diesem Fall nur möglich wäre, wenn die Anwesenheit der Person unzumutbar wäre - ist sie aber so pauschal natürlich nicht.
Es könnte aber Anspruch auf Mietzahlungen geben.
Gruß Andreas
Hallo,
die Gegenfrage…
Wie sind die Eigentumsverhältnisse ???
Sind die bisherigen Partner jeweils als 50:50 Eigentümer eingetragen oder wie ???
Wer trägt die Kosten für das gemeinsame Grundstück?
Der Ex-Lebensgefährte alleine (Hypothek, Zinsen, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Heizung im Winter zur Substanzerhaltung, …
oder jeder 50%?
Im letzteren Fall kann man über eine (freiwillige) Zwangsversteigerung nachdenken. Der Zwang richtet sich dann gegen den Ex.
Hallo liebe Antworter 
Die Eigentumsverhältnisse sollen 50%-50% sein. Das Haus ist noch nicht komplett ins Eigentum übergegangen. Bis zur ausstehenden Restkaufpreiszahlung ist lediglich eine Auflassung (beide 50%) eingetragen. Fraglich soll hier die Möglichkeit sein, zu bestimmen, wer unter welchen Umständen in dem Haus wohnen darf, wenn einer der „Eigentümer“ auszieht.
Auflassung (beide 50%) eingetragen. Fraglich soll hier die
Möglichkeit sein, zu bestimmen, wer unter welchen Umständen in
dem Haus wohnen darf, wenn einer der „Eigentümer“ auszieht.
Wenn beide Eigentümer sind, wird einer dem anderen nicht so ihne weiteres Vorschriften machen können. Der Ausgezogene hat nicht „mehr“ Rechte, als der Zurückgebliebene.
Hallo,
wieso sind denn die Eigentumsverhältnisse interessant? Es geht doch grundsätzlich um das Nutzungsrecht, insb. bei Mietobjekten.
Gruss akkon