Wer darf in den Ferien Urlaub Haben?

Hallo! Bin Verlobt und ein nicht eheliches Kind .Das alle 14 Tage und in den Ferien bei uns ist.Weil ich dann in den Ferien Urlaub machen müste,habe ich dann nicht anrechte genau so Urlaub zu bekommen wie Verheiratete mit Kind???
Wer weiß Rat ??. DANKE im Voraus.

hallo kahler 40
es tutu mir leid aber da ich nichts falsches sagen möchte, kann ich in diesem fall leider nicht weiterhelfen…
mfg

In einem solchen Fall würde ich mir persönlich folgende Gedanken machen:

Zunächst einmal ist der Urlaubsanspruch grundsätzlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Die Regelungen sind allerdings sehr überschaubar. Sofern für Sie das BUrlG gilt, und nicht etwa ein Tarifvertrag, eine individuelle Vereinbarung o.ä., ist die hier zu betrachtende Stelle im BUrlG der § 7.

§ 7 lautet:

  1. Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. 2Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Man muss also zuerst erkenne, dass der AG grunsätzlich Urlaub „zuteilt“ und nicht etwa der AN diesen bestimmt.

Inwieweit es nun ein „Anrecht“ gibt, auch einmal in den Ferien Urlaub zu bekommen, kann ich so ohne weiteres nicht beantwort. Daher bietet es sich wohl an, das Gespräch mit dem Arbeitgeber und u.U. auch mit den Kollegen (angenommen, es gibt Kollegen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorzug genießen könnten) zu suchen und diesen die Situation zu schildern und sich mit allen offen abzusprechen.

Oder was wäre, würde man einfach Urlaub in den Fereien beantragen? Dann müsste doch zwangsläufig darüber gesprochen werden…

Hoffe, Ihnen mit meinen Gedanken etwas geholfen haben zu können.

Alle Angaben ohne Gewähr auf (rechtliche) Korrektheit usw. undsofort. Keine Rechtsberatung o.ä.

Schönes WE :smile:

Hallo Kahlert40
In so einer Lage bin ich nicht, deshalb kann ich Dir auch keine Auskunft geben.
Was nützt es, wenn ich Dir irgendetwas schreibe.
Gruß
Willi.

Hallo Du,

leider ist Arbeitsrecht, zu dem auch das Urlaubsrecht gehört, nicht mein Spezialgebiet, deswegen würde ich Dir empfehlen, Dich an einen geeigneteren Antwortgeber zu wenden. Ich habe in den letzten Jahren gelernt, dass man mit Absprachen innerhalb des Teams und durch Gespräche mit dem Chef / der Chefin am Weitestens kommt. Und einen womöglich bestehenden Anspruch gegen den Willen des Teams und des Chefs durchzusetzen könnte ungerechtfertigterweise zu Benachteiligungen führen. Versuch mit Deinen Kollegen und Chefs zu reden, vielleicht haben die es einfach nicht bedacht, dass auch Du Vater bist und Dein Kind gelegentlich bei Dir hast und haben willst.

Liebe Grüße

Hallo Herr …

Mir ist kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaub in den Ferien bekannt.
Hierzu würde ich mal an ihren Arbeitgeber wenden.
Den bei der Planung des Urlaubes sind auch ihre Wünsche zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange im Wege stehen (hohe Auftragslage in ihrem Betrieb).
Zum Beispiel seht in der Bundesurlaubsgesetz das grundsätzlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Unter Umständen können auch die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer aus sozialen Gründen Vorrang haben. Hier weiß ich nicht, wie sie Beschäftigt sind und ob dieses Gesetz für Sie anzuwenden ist.
Der Anspruch auf Urlaub muss in ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein.
Aber Ansonsten würde ich mal bei ihrer Betriebsleitung auf Ihre Situation aufmerksam machen.
Gegebenenfall mal, wenn Vorhanden mit der Gewerkschaft oder Personalvertretung Verbindung aufnehmen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen

Mit freundlichen Grüßen

Y.Fleißig