Wer darf in ebay einstellen?

Hallo alle Zusammen.

Ich hätte da eine Frage: Darf eine KG auch Ihre Artikel in ebay verkaufen. Ich habe die AGB´s ja gelesen. Und da steht etwas von:
„Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt.“

Eine KG ist doch eine Personengesellschaft und somit eine natürliche Person, oder? Ist diese dann auch unbeschränkt geschäftsfähig?

Danke für Eure Antworten.

Hallo,

eine KG ist eine Personengesellschaft, aber keine natürliche, sondern eine juristische Person, darf also einstellen.

Mit der Formulierung ist wahrscheinlich gemeint, dass bei den natürlichen Personen (vulgo „Menschen“) alle unbeschränkt geschäftsfähigen (=volljährige) einstellen dürfen.
Bei den juristischen Personen (vulgo „Firmen“) dürfen es alle.

Gruss Hans-Jürgen
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Danke!
Sorry, aber ich muss mich dafür bedanken, dass Du mir kurz vorm Computer-Aussachlten noch so einen Heiterkeits-Anfall beschert hast.

Natürliche Personen sind solche, die ihre Persönlichkeit auf natürliche Weise erlangt haben, die mit Geburt rechtsfähig werden (§1 BGB) und erst nach 18 Jahren unbeschränkt geschäftsfähig sind (§§ 2, 106 BGB). Kein Unternehmensgründer wird so lange warten wollen…

Hallo

eine KG ist eine Personengesellschaft, aber keine natürliche,
sondern eine juristische Person, darf also einstellen.

Nein. Eine KG ist weder eine natürliche, noch eine juristische Person. Es handelt sich lediglich um eine Personengesellschaft, und die ist nur beschränkt rechtsfähig.

Levay