Wer darf in einer Klinik Medikamente stellen?

Hallo,
aus aktuellem Anlass - ich hatte gerade einen Hospitationstag in einer psychosomatischen Klinik - bitte ich um die Information wer in einer Klinik Medikamente stellen, das heißt in den vorgesehenen Tagesrationen für den Patienten herrichten darf, und auch wer diese vorbereiteten Medikamentenportionen an den Patienten abgeben darf.
Ich bin Krankenpflegehelferin (mit 160 Std. Ausbildung und 6 Jahre Berufserfahrung), Ergotherapeutin, Heilpraktikerin und Dipl.Ing. Biotechnologie. Ich habe mich auf eine Krankenpflegestelle beworben und nun tauchte die Frage auf, ob ich auch die Medikamente „stellen“, d.h. zur Abgabe an den Patienten vorbereiten dürfte, was als Voraussetzung gesehen wird, damit ich die Stelle bekommen kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Silvia Lange

Hallo Frau Lange,

ich arbeite zur Zeit zwar in einem Krankenhaus, aber leider „nur in der Einkaufsabteilung“, also eher im Verwaltungsbereich. Leider kann ich Ihnen bzgl. der Frage, welches „nichtärztliche Personal“ in einem Krankenhaus zur Medikamentenabgabe befugt ist nicht wirklich weiterhelfen.

Vielleicht hilft Ihnen diese PDF-Datei zu diesem Thema:
http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Arzneimitt…

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen da auf die Schnelle nicht wirklich weiterhelfen kann. Wenn es nicht eilt, dann könnte ich am Montag bei mir im Krankenhaus mal nachfragen, wie es dort geregelt ist und die mir gegebenen Informationen an Sie weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Aydin Mavi

Hallo !

Also meines Wissens gilt folgende Regelung :
Menschen mit Pflegehelfer-ausbildung dürfen weder Medikamente alleine stellen(nur unter Aufsicht einer Examinierten Pflegefachkraft) noch verabreichen…
Auch nach mehrjähriger Berufserfahrung gilt: nur das, wozu einen die Ausbildung befähigt, darf ausgeführt werden…da gibt es sehr genaue rechtliche Bestimmungen…
Ich hoffe sehr, Ihnen damit weitergeholfen zu haben !
Liebe Grüße und alles Gute
Martina Hilden

Grüß Dich Silvia!

Ausgebildete medizinisch bwz. pflegerisch geschulte Fachkräfte dürfen Medikamente stellen. Eine ex. Fachkraft (Gesundheits- und Krankenpflegerin, Altenpflegerin) muß letzendlich das stellen verantworten. Natürlich kann auch eine Krankenpflegehelferin die Medikamente in Zusammenarbeit mit einer examinierten Fachkraft stellen, doch die Haftung der Richtigkeit der zu verabreichenden Medikamente hat nur die Fachkraft. Die Applikation der Medikamenten kann einer Hilfskraft übertragen werden, doch auch da muß die Kontrolle über einer Fachkraft erfolgen. Normalerweise sind solche Prozesse klar in einer Verfahrensanweisung geregelt.
Hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne zur weiteren Beratung via mail zur Verfügung

Walter Manz

Vielen Dank für die Antwort, vor allem der Link ist sehr hilfreich, ich denke, da sind alle Fragen mit beantwortet, vielen vielen Dank und ein ganz schönes WE mit viel Sonne
Silvia Lange

Hallo,

meines Wissens ist es so, dass Medikamente von Pflegekräften gestellt und auch ausgegeben werden dürfen, die eine bestimmte Anzahl Stunden im Fach Medikamentenlehre/ Pharmakologie oder ähnliche Ausbildungsinhalte nachweisen können.
Angaben zu konkrten gesetzlichen Vorgaben kann ich lieder nicht machen und somit wohl auch nicht sehr viel helfen.
Pummelchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Silvia,

Soweit ich weiß, dürfen Medikamente nur von examinierten Pflegekräften gestellt werden.

Ich hoffe, du hast inzwischen die richtige Antwort verbindich gefunden…

Gruß
Gunda.

Hallo, meines Wissens ist das „Stellen“ nach deutscher Rechtssprechung nur den Fachkräften erlaubt. Allerdings kann das Haus nach „Überprüfung“ der fachlichen Qualität dies lockern. Da Sie ja noch andere medizinische Ausbildungen haben könnte ich mir diese Lösung vorstellen. Das sollte aber mit der Pflegedienstleitung abgesprochen sein.

LG Sylvia H-P