Wie die Wahl genau auszusehen hat, hängt, soweit ich weiß mit der Betriebsgröße zusammen. Als wir weniger als 100 Mitarbeiter hatten, wurden Wahlkandidaten in einer Sitzung mündlich vorgeschlagen und anschließend geheim gewählt.
Jetzt haben wir ca. 130 Mitarbeiter und es werden Mitarbeiter zur Wahl vorgeschlagen. Dabei muss ein Mitarbeiter ernannt werden und dieser muss von drei Personen vorgeschlagen werden. Dabei kann er sich allerdings auch selbst vorschlagen. Der Vorgeschlagene muss dann noch ein Formular ausfüllen, dass er sich zur Wahl stellt und wenn er gewählt wird, die Wahl annimmt.
Bei uns gibt es, weil wir einen kirchlichen Träger haben, noch Ordnungen, wer wählen darf und wer gewählt werden darf. Das hängt mit der Kirchenzugehörigkeit zusammen, was ich persönlich als riesen Quatsch ansehe, aber das geht ja am Thema vorbei.
Genaues müsste aber auch im Mitarbeitervertretungsgesetz bzw. im Betriebsratsgesetz stehen.
Ja, man darf; Sie sind dann „Listenführer“ der einzureichenden Vorschlagsliste
Sie müssen die Liste unterschreiben
mit der Erklärung kandidieren zu wollen und können zusätzlich Stützunterschrift leisten.
bei der Größe des Betriebes sind 3 Stützunterschriften erforderlich.
Sie sind nur Vorschlagsberechtigt, wenn Sie auf der Wählerliste des Wahlvorstandes stehen und keine Einschränkung des Wählbarkeit vermerkt ist