Wer darf kleinere Elektroarbeiten ausführen?

Mich würde interessieren wer eigentlich berechtigt ist bei sich im Haus oder bei anderen (z.B. Nachbarn) kleinere Elektroarbeiten auszuführen. Ich rede hier zum einen von Dingen wie z.B. dem Anschießen einer Lampe und zum anderen aber auch von Dingen wie dem Verlegen einer neuen Leitung.

Ich würde jetzt einfach mal vermuten dass dies nur ein richtiger Elektriker machen darf. Aber auf der anderen Seite erscheint mir das sehr Praxisfern. Es gibt ja viele Handwerker die vielleicht auch mal Elektroarbeiten machen müssen. Ein Fliesenleger muss ja wenn er neue Fliesen legt auch den Schalter demontieren und ggf. sogar etwas versetzen.

Wir alle wissen ja dass in jedem Baumarkt Kabel für den Laien zu kaufen gibt. Es ist also ein offenes Geheimnis dass ständig überall und Tag für Tag Privatleute Kabel verlegen. Im Eigenheim geht das vielleicht sogar noch. Aber heute kann man auch häufig Kleinanzeigen finden in denen sowas zu lesen ist wie „übernehme sämtliche Arbeiten: Fliesen, Malen, Elektrik, usw.“ und das sind ja auch Leute die das gewerblich machen (und ich unterstelle jetzt einfach mal dass die das nicht alle schwarz machen).

Angenommen ich hätte freue daran Elektroinstallationen in Häusern durchzuführen (nur einfache Sachen wie Beleuchtung usw.) was für eine Ausbildung / Fortbildung müsste ich machen um dies gewerblich tun zu dürfen?

Ein Elektriker lernt in seiner dreijährigen Ausbildung ja viele Dinge mehr als nur die einfachen Sachen. Daher müsste es doch auch noch sowas wie eine Fortbildung für die „kleineren“ Sachen geben, oder?

Vielleicht kennt sich da ja jemand aus.

Hallo!

Du darfst es aber nicht darauf abstellen,weil es in Baumärkten alles zu kaufen gibt,und „Fliegende“ Allround-Handwerker alles aus einer Hand anbieten,darf man es auch so machen.

Es gibt abgespeckte Versionen eines Elektrikers ,die bestimmte klar umrissene Sachen anschließen dürfen. An vorbereitete Anschlüsse allerdings. Der Sicherungskasten ist für sie tabu !

Das gibt’s bei vielen Handwerkszweigen,etwa im Sanitär- oder Heizungbereich,bei Küchenmonteuren ,Rollladenbauer usw.

Das nennt sich „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“

http://www.tuev-sued.de/akademie_de/seminare_technik…

MfG
duck313

Mich würde interessieren wer eigentlich berechtigt ist bei
sich im Haus oder bei anderen (z.B. Nachbarn) kleinere
Elektroarbeiten auszuführen.

Für fast alle Elektroanlagen in Deutschland gilt die
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - kurz „NAV“.
Dort heißt es im §13:

(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.

Ich rede hier zum einen von
Dingen wie z.B. dem Anschießen einer Lampe

Meiner Meinung nach dürfte eine Leuchte kein Teil der elektrischen Anlage im Sinne des Gesetzes sein. Man kann das aber anders auslegen.

und zum anderen
aber auch von Dingen wie dem Verlegen einer neuen Leitung.

Hier greift die NVA.

Ich würde jetzt einfach mal vermuten dass dies nur ein
richtiger Elektriker machen darf. Aber auf der anderen Seite
erscheint mir das sehr Praxisfern. Es gibt ja viele Handwerker
die vielleicht auch mal Elektroarbeiten machen müssen. Ein
Fliesenleger muss ja wenn er neue Fliesen legt auch den
Schalter demontieren und ggf. sogar etwas versetzen.

Demontieren: Ja, wenn er Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist.
Versetzen: Nein. Und die Fliesenleger, die ich kenne, setzen sich über das Gebot der „Fachkraft für …“ hinweg, würden aber nie Schalter/Steckdose)Leitung verlegen.

Wir alle wissen ja dass in jedem Baumarkt Kabel für den Laien
zu kaufen gibt. Es ist also ein offenes Geheimnis dass ständig
überall und Tag für Tag Privatleute Kabel verlegen. Im
Eigenheim geht das vielleicht sogar noch. Aber heute kann man
auch häufig Kleinanzeigen finden in denen sowas zu lesen ist
wie „übernehme sämtliche Arbeiten: Fliesen, Malen, Elektrik,
usw.“

Echt jetzt?
Da haben wir nämlich neben dem Verstoß gegen die NAV auch einen klaren Verstoß gegen die HWO (Handswerkordnung). Da sind die Innungen und Handwerkskammern eigentlich hinter her!

und das sind ja auch Leute die das gewerblich machen
(und ich unterstelle jetzt einfach mal dass die das nicht alle
schwarz machen).

Doch - aber anders als du meinst. Per definitionem ist auch eine Tätigkeit, die ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausgeführt wird, obwohl das vorgeschrieben wäre „Schwarzarbeit“.
(Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/_…:
Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei (…) als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Angenommen ich hätte freue daran Elektroinstallationen in
Häusern durchzuführen (nur einfache Sachen wie Beleuchtung
usw.) was für eine Ausbildung / Fortbildung müsste ich machen
um dies gewerblich tun zu dürfen?

Meisterpflicht. Alternativ Diplom-Ingenieur. Dazu Gewerbeschein, Eintragung Handwerksrolle, Betriebshaftplficht, Beschaffung einer Mindestausstattung des Betriebes (Zugang zum Normenwerk, Messgerätepark,…), Eintragung beim Netzbetreiber

Ein Elektriker lernt in seiner dreijährigen Ausbildung ja
viele Dinge mehr als nur die einfachen Sachen. Daher müsste es
doch auch noch sowas wie eine Fortbildung für die „kleineren“
Sachen geben, oder?

Ja, das wäre eben die o.g. Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Sanitärfirmen und Heizungsbauer, die was auf sich halten, schicken ihre Mitarbeiter zu dem Lehrgang.
Maler „mit Schein“ kenne ich nicht.

Hallo,
nach der Elektronorm (VDE-Norm) gibt es drei Kategorien von Leuten

  1. Laien : die dürfen gar nix.

  2. unterwiesenes Personal :
    Die dürfen diverse Arbeiten ausführen, für die sie eine Unterweisung erhalten haben.
    Spezielle Sachen auch unter Aufsicht, aber die Arbeitsergebnisse sollte von einer Elektrofachkraft überprüft und abgenommen werden.

  3. Elektrofachkraft

zB. dem Anschießen einer Lampe

Das ist die 4. Kategorie: Nennt sich Jäger!

Angenommen ich hätte freue daran Elektroinstallationen in
Häusern durchzuführen (nur einfache Sachen wie Beleuchtung
usw.) was für eine Ausbildung / Fortbildung müsste ich machen
um dies gewerblich tun zu dürfen?

Gewerblich - Elektroinstallationen? Eine Ausbildung zur Elektrofachkraft natürlich!

Was anders ist es, wenn im Rahmen eine anderen Gewerbes, gelegentlich irgend eine einfache Elektroarbeit gemacht werden soll. Dann muß man für dieses spezielle Arbeit eine ausreichende Unterweisung bekommen haben, um solche Arbeiten fachgerecht erstellen zu können.

Gruß Uwi

Hallo, Du darfst zum Beispiel als Renovierer und Eigentuemer Dein halbes Haus mit neuen Leitungen durchziehen, Schlitze klopfen, neue Schalterdosen setzen, Einbau-Lampen in Decken befestigen usw. Am besten sprichst Du es vorher mit Deinem Elektriker ab um Fehler zu vermeiden.
Was Du nicht darfst
in diese Umbauten irgendwie den elektrischen Strom reinschaffen. Zur Inbetriebnahme solcher Veraenderungen und Erweiterungen holst Du den Elektriker, der schaut nach ob Dein Anteil ok ist und schliesst alle Schalter und die Kabel am Sicherungskasten an, oder er nennt Dir die noetigen Aenderungen.
Die Kabel in Wand und Mauer machst Du kostenguenstig, die Verantwortung und die entscheidenden Elektroarbeiten traegt der Profi.
Gruss Helmut