Mich würde interessieren wer eigentlich berechtigt ist bei
sich im Haus oder bei anderen (z.B. Nachbarn) kleinere
Elektroarbeiten auszuführen.
Für fast alle Elektroanlagen in Deutschland gilt die
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung - kurz „NAV“.
Dort heißt es im §13:
(2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.
Ich rede hier zum einen von
Dingen wie z.B. dem Anschießen einer Lampe
Meiner Meinung nach dürfte eine Leuchte kein Teil der elektrischen Anlage im Sinne des Gesetzes sein. Man kann das aber anders auslegen.
und zum anderen
aber auch von Dingen wie dem Verlegen einer neuen Leitung.
Hier greift die NVA.
Ich würde jetzt einfach mal vermuten dass dies nur ein
richtiger Elektriker machen darf. Aber auf der anderen Seite
erscheint mir das sehr Praxisfern. Es gibt ja viele Handwerker
die vielleicht auch mal Elektroarbeiten machen müssen. Ein
Fliesenleger muss ja wenn er neue Fliesen legt auch den
Schalter demontieren und ggf. sogar etwas versetzen.
Demontieren: Ja, wenn er Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist.
Versetzen: Nein. Und die Fliesenleger, die ich kenne, setzen sich über das Gebot der „Fachkraft für …“ hinweg, würden aber nie Schalter/Steckdose)Leitung verlegen.
Wir alle wissen ja dass in jedem Baumarkt Kabel für den Laien
zu kaufen gibt. Es ist also ein offenes Geheimnis dass ständig
überall und Tag für Tag Privatleute Kabel verlegen. Im
Eigenheim geht das vielleicht sogar noch. Aber heute kann man
auch häufig Kleinanzeigen finden in denen sowas zu lesen ist
wie „übernehme sämtliche Arbeiten: Fliesen, Malen, Elektrik,
usw.“
Echt jetzt?
Da haben wir nämlich neben dem Verstoß gegen die NAV auch einen klaren Verstoß gegen die HWO (Handswerkordnung). Da sind die Innungen und Handwerkskammern eigentlich hinter her!
und das sind ja auch Leute die das gewerblich machen
(und ich unterstelle jetzt einfach mal dass die das nicht alle
schwarz machen).
Doch - aber anders als du meinst. Per definitionem ist auch eine Tätigkeit, die ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausgeführt wird, obwohl das vorgeschrieben wäre „Schwarzarbeit“.
(Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/_…:
Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei (…) als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Angenommen ich hätte freue daran Elektroinstallationen in
Häusern durchzuführen (nur einfache Sachen wie Beleuchtung
usw.) was für eine Ausbildung / Fortbildung müsste ich machen
um dies gewerblich tun zu dürfen?
Meisterpflicht. Alternativ Diplom-Ingenieur. Dazu Gewerbeschein, Eintragung Handwerksrolle, Betriebshaftplficht, Beschaffung einer Mindestausstattung des Betriebes (Zugang zum Normenwerk, Messgerätepark,…), Eintragung beim Netzbetreiber
Ein Elektriker lernt in seiner dreijährigen Ausbildung ja
viele Dinge mehr als nur die einfachen Sachen. Daher müsste es
doch auch noch sowas wie eine Fortbildung für die „kleineren“
Sachen geben, oder?
Ja, das wäre eben die o.g. Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten. Sanitärfirmen und Heizungsbauer, die was auf sich halten, schicken ihre Mitarbeiter zu dem Lehrgang.
Maler „mit Schein“ kenne ich nicht.