wer hats getan?
der untere Artikel stimmt,
nur ist es so, das Fotografen (Berufsfotografen) das in der Regel wissen (weil sie das lernen) und sich auch meist wohl auch daran halten. was hingegen häufig vorkommt, das das Copyright des Fotografen ebenso dabei verletzt wird, und der es im Regelfall kaum bemerkt (im gegensatz zur abgebildeten Person wird er nicht von allen möglichen Bekannten darauf angesprochen)
da niemand ständig alles nachträglich kontrollieren kann.
das bedeutet, das auch seine Aufnahme widerrechtlich verwendet wurde.
Wenn er gewerblicher Fotograf ist, hat er mit höchster wahrscheinlichkeit sogar über die Handwerkskammer einen Rechtschutz, er muss dann nachweisen das die Aufnahme von ihm ist, falls er keine Belichtungen mehr hat, wäre das „Modell“
natürlich ein geeigneter Zeuge, welcher dann auch gleich noch Nebenklage einbringen könnte.
Der Gegner hingegen müsste nachweisen, für die Veröffentlichung ein angemessendes Honorar bezahlz zu haben, oder zumindest das Einverständniss des Modells und des Fotografens zu haben.
im Grunde handelt es sich dabei um ein Eigentumsdelikt,
es ist also sowohl ein zivilrechtlicher Schaden entstanden, als auch eine strafbare Handlung gewesen.
dem Fotografen(wenn er nicht selbst an der Veröffentlichung beteidigt war) und selbstverständlich dem Modell steht ein Schadenersatz zu.
könntest ja im Recht Brett nochmal (doppel)Posten.
So etwas geschieht häufig, und bloss weil viele hier gegen das Gesetz verstoßen, bleibts trotzdem kriminell, und Wirtschaftkriminalität ist eben kein Kavaliersdelikt.
ich hab schon oft gehört, das jemand sagt, der Bildeigentümer muss das erst mal merken; und wenn ers dann merkt ist das gejammere groß, und es wird behauptet, das sowas doch allgemein üblich sei.
Ulrich