Wer darf mein Bild verwerten ?

Hallo !
Ich hoffe, ich bin hier richtig - oder soll ich besser ins Forum
Recht ?
Kann mir jemand bei folgender Frage helfen: eine Freundin ist
Krankenschwester. Je ein Bild von ihr, das sie bei der Ausübung
ihrer Tätigkeit zeigt, wurde jetzt schon zum zweiten Male in der
Ausgabe einer bekannten, monatlich erscheinenden Fachzeitschrift
veröffentlicht, u.a. auch in einem Fachartikel. All das geschah
und geschieht ohne ihr Wissen und ihr Einverständnis. Die
Aufnahmen stammen wohl von einem Fotografen, der sie im Rahmen
der Examensfeier für eine hausinterne Zeitschrift angefertigt
hat und nun kommerziell weiterverwertet. Darf er das so einfach?

Danke für eure Meinungen,

Gruss Peter

Hallo Peter,

er darf das Foto ohne das Einverständnis NICHT kommerziell verwerten. Üblicherweise wird mit abgebildeten Personen ein sogenannter Modellvertrag (Model Release) geschlossen, in dem die Nutzungsrechte schriftlich vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, dann darf er NICHT kommerziell nutzen.

Ausnahme sind Bilder auf denen Personen abgebildet sind, wenn die Personen einen massenhaften Charakter haben und keine der abgebildeten Einzelpersonen einen in sich wichtigen und aussagekräftigen Bildbestandteil darstellt.

Das Persönlichkeitsrecht stellt ein schutzwürdiges Interesse dar und auch in diesem Recht gibt es nur die Ausnahme von „Personen der Zeitgeschichte“, also Politiker, Sportler, Schauspieler, usw.

Gruß
Martin Schaefer

wer hats getan?
der untere Artikel stimmt,
nur ist es so, das Fotografen (Berufsfotografen) das in der Regel wissen (weil sie das lernen) und sich auch meist wohl auch daran halten. was hingegen häufig vorkommt, das das Copyright des Fotografen ebenso dabei verletzt wird, und der es im Regelfall kaum bemerkt (im gegensatz zur abgebildeten Person wird er nicht von allen möglichen Bekannten darauf angesprochen)
da niemand ständig alles nachträglich kontrollieren kann.

das bedeutet, das auch seine Aufnahme widerrechtlich verwendet wurde.

Wenn er gewerblicher Fotograf ist, hat er mit höchster wahrscheinlichkeit sogar über die Handwerkskammer einen Rechtschutz, er muss dann nachweisen das die Aufnahme von ihm ist, falls er keine Belichtungen mehr hat, wäre das „Modell“
natürlich ein geeigneter Zeuge, welcher dann auch gleich noch Nebenklage einbringen könnte.

Der Gegner hingegen müsste nachweisen, für die Veröffentlichung ein angemessendes Honorar bezahlz zu haben, oder zumindest das Einverständniss des Modells und des Fotografens zu haben.

im Grunde handelt es sich dabei um ein Eigentumsdelikt,
es ist also sowohl ein zivilrechtlicher Schaden entstanden, als auch eine strafbare Handlung gewesen.

dem Fotografen(wenn er nicht selbst an der Veröffentlichung beteidigt war) und selbstverständlich dem Modell steht ein Schadenersatz zu.
könntest ja im Recht Brett nochmal (doppel)Posten.

So etwas geschieht häufig, und bloss weil viele hier gegen das Gesetz verstoßen, bleibts trotzdem kriminell, und Wirtschaftkriminalität ist eben kein Kavaliersdelikt.
ich hab schon oft gehört, das jemand sagt, der Bildeigentümer muss das erst mal merken; und wenn ers dann merkt ist das gejammere groß, und es wird behauptet, das sowas doch allgemein üblich sei.
Ulrich

Hallo aus Bremen!
Also: die Krankenschwster hat ja gesehen, daß ein Fotograf Sie fotografiert. Hier hätte Sie schpn sagen können, bitte mein Foto nicht verwenden. Sie wird ja in Ihrem Beruf gezeigt. Also keine peinliche Situation. Wenn die Krankenschwester nicht möchte, daß Sie weiter abgebildet wird einfach an den Fotografen/Verlag schreiben.
So wird es auch bei Gericht ausgehen. Ein normaler Berufsfotograf fragt eigentlich immer oder sagt zu welchen Zweck die Fotos gedacht sind. Der Fotograf weiß bestimmt, daß die Fotos gedruckt werden. Jeder „ordentliche“ Verlag schickt ein Belegexemplar und ein Honorar zu.
Wir sichern uns immer mit einem schriftlichen Vertrag ab oder der Kunde hat seine Leute informiert.
Erstaunlicherweise ist bei solchen Fällen dann immer die Höhe des Honorars. Die meisten Antworden sind dann: bei einer Zahlung von z.B. DM 1.000 können Sie mein Foto selbstverständlich weiter verwenden. Es geht halt doch meistens nur um die Kohle.
Beste Grüße aus Bremen

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Hallo Titus,

ich stimme dir überhaupt nicht zu. Vielleicht solltest du mein
Posting nochmals genauer lesen. Wie ich geschrieben habe, hat
ein Profi-Fotograf den Auftrag bekommen, für eine HAUSINTERNE
ZEITSCHRIFT IM RAHMEN DER EXAMENSFEIER Bilder anzufertigen.
Selbstverständlich lag dafür das Einverständnis vor.
Monate später sieht sie aber GENAU DIESE FOTOS VON SICH IN EINER
RENOMMIERTEN FACHZEITSCHRIFT, die BUNDESWEIT gelesen wird, und
zwar wird ihr Foto auch in Artikeln eingestellt, deren Inhalt
ihr VÖLLIG UNBEKANNT ist. DAMIT HAT SIE SICH NIEMALS
EINVERSTANDEN ERKLÄRT !!! Und, die Frage sei erlaubt, wem geht
es hier um Kohle ? Ich glaube kaum, dass der Fotograf die Bilder
umsonst an den Verlag ´rausgerückt hat.
Ich bin der Meinung, dass man sich gegen solche unseriösen
Geschäfte, bei denen die eigenen Persönlichkeitsrechte verletzt
werden - und zwar aus kommerziellen Gründen - sehr wohl zur Wehr
setzen sollte. DARUM geht es mir.

Gruss Peter

Moin!
Habe den Vorgang schon verstanden! Die Gesetze sind eine Sache und die Praxis eine andere. Natürlich finde ich das Recht am eigenen Foto sehr wichtig. Ob der Fotograf weiß, welches Foto zu welchem Artikel eingesetzt wird, halte ich für sehr unwahrscheinlich. Der Verlag hat nun ein Foto einer bübschen Krankenschwester im Archiv und setzt dies für alle möglichen Artikel ein. Der Fotograf freut sich über sein Honorar! Also: einfach den Fotografen anschreiben mit der Bitte um Abdruckstopp.
Meines Erachtens ist es noch etwas verworrener. Der Auftraggeber hat einen Auftrag an den Fotografen erteilt und hat somit das Copyright an den Fotos da ein Honorar bezahlt wurde (vermute ich).Es war ja eine Auftragsarbeit. Jeder Fotograf weiß dies (na ja: fast jeder).
Beste Grüße aus Bremen

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