Wer darf ohne Mofaprüfung Mofa fahren ?

Wenn der Stichtag der 01.04.1965 war,- bzw. wer das 15.Lebensjahr nach dem 01.04.1980 vollendet hat, war,- warum durfte ich als 15.jähriger komplett ohne Mofaprüfung fahren??
(geboren 27.04.1967) und 15 wurde ich am 27.04.1982
…sowas wie eine Mofaprüfung wurde erst Jahre später eingeführt.
würde schätzen so 1983/84

hoffe auf ein paar Antworten , das Thema beschäftigt mich schon des längeren

Ohne irgendwelche Prüfbescheinigungen oder gar eine Fahrerlaubnis dürfen nur Personen ein Mofa bis 25 Km/h fahren,die VOR dem 01.April 1965 geboren worden sind.
siehe § 5 der Fahrerlaubnisverordnung in Verbindung mit § 10 Abs.3
und § 76 Abs. 3 (zu § 5 Prüfbescheinigung)

Mithin hast du ein Fahrzeug ohne die erforderlich Prüfung geführt.

Ich bin der Hebamme auf ewig dankbar. Ich wurde am 21.3.1965 geboren, 10 Tage vor dem „Verfallsdatum“ und durfte Mofa ohne Führerschein fahren. Wer danach geboren ist: Schicksal der späten Geburt. Da hilft alles Rechnen nix…

Wenn der Stichtag der 01.04.1965 war,- bzw. wer das
15.Lebensjahr nach dem 01.04.1980 vollendet hat, war,- warum
durfte ich als 15.jähriger komplett ohne Mofaprüfung fahren??
(geboren 27.04.1967) und 15 wurde ich am 27.04.1982

Weil Du offensichtlich nicht in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsen bist.

…sowas wie eine Mofaprüfung wurde erst Jahre später
eingeführt.
würde schätzen so 1983/84

Das mag ja in Deinem Land so gewesen sein. In der Bundesrepublik ist die Regelung am 1. April 1980 in Kraft getreten.

Diese Stichtage stimmen alle, dain sind wir uns wohl einig. Ich aber behaupte das diese Regelung nicht am 01.04.1980 erlassen wurde, sondern erst 1-3 Jahre später .
Ich bin mit Sicherheit im Jahre 1983 Mofa gefahren! Und ich habe mit Sicherheit keine Prüfbescheinigung gebraucht! Werde mal die örtliche Strassenverkehrsbehörde fragen!
Ausserdem ich bin Deutscher. Schon immer hier gelebt.
Das nur zur Nationalitäten Frage.

Grüsse aus NRW

Hallo,

das durftest du nicht…als 1967 geborener hättest du den Führerschein der damaligen Klasse 5 haben müssen…im Jahre 1982.
Und davor durftest du überhaupt kein motorisiertes Fahrzeug führen…:smile:
Denn das Mindestalter ist nun einmal 15 Jahre…

Ich aber behaupte das diese Regelung nicht am 01.04.1980
erlassen wurde, sondern erst 1-3 Jahre später .

Wollen wir wetten?

…äh,- nein - lieber nicht.
Unterm Strich ist es eben nur ein Gefühl. Wenn auch ein sehr starkes, bestimmtes Gefühl. Ich kann mir nicht vorstellen das wir früher(ich und einige gleichaltrige Freunde) alle illegal unterwegs waren. Im April1980 wurde ich ja erst 13. Gefahren bin ich, sobald ich 15 wurde, also '82 .
Ich krieg raus was damals genau los war. :wink:)

Schade.

Aber gut, weil ich ein leidenschaftlicher Rechercheur bin, liefere ich die Auflösung des Rätsels auch ohne Wette.

Du findest die maßgebliche „Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979“ im Bundesgesetzblatt Teil I des Jahres 1979, ab Seite 1794. Der Tag des Inkrafttretens, nämlich der erste April 1980, wird ganz zum Schluss in Artikel 6 Satz 2 angegeben.

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Nix Klasse 5
Hallo,

das durftest du nicht…

soweit korrekt

als 1967 geborener hättest du den
Führerschein der damaligen Klasse 5 haben müssen…im Jahre
1982.

für ein Mofa ganz sicher nicht…

Den 5er Lappen brauchte man für das Führen von Mopeds und Mokicks bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Für ein Mofa (max. 25 km/h) brauchte man eine Prüfbescheinigung.

Gruß

S.J.

Den 5er Lappen brauchte man für das Führen von Mopeds und
Mokicks bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
40 km/h.

Hi,

aber nur wenn er vor dem vor dem 1.4.80 ausgestellt wurde, danach gab es nur noch Klasse 4 mit dem alten Umfang von Klasse 5

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/anlage_3_104.html

Q-Gruß

Klasse 5 shcließt aber Mofas mit ein:
Auszug aus
§ 5, Abs.3 der StVZO von 1988
3. Fahrerlaubnisse, die vor dem 1. April 1980 in der Klasse 5 erteilt worden sind, auch zum Führen von Kleinkrafträdern und von Fahrrädern mit Hilfsmotor (§ 18 Abs. 2 Nr. 4.)

Klasse 5 shcließt aber Mofas mit ein:

Das ist mir schon klar. Demnach wäre die Aussage, dass man die alte Klasse 2 (die das auch mit einschließt) für das Führen eines Mofas bräuchte, genauso richtig oder falsch.

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Du findest die maßgebliche „Verordnung zur Änderung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979“
im Bundesgesetzblatt Teil I des Jahres 1979, ab Seite 1794.
Der Tag des Inkrafttretens, nämlich der erste April 1980, wird
ganz zum Schluss in Artikel 6 Satz 2 angegeben.

ok ok …ich gebe nach.
Obwohl, ein schaaler Geschmack bleibt, ich war mir sooo sicher.
Danke an alle, die zum Thread beigetragen haben.