Wer darf Pressematerial verwenden?

Liebe/-r Experte/-in,

ich betreibe eine kleine Internetseite für Reitsportinteressierte im Raum Düsseldorf (www.pferde-in-duesseldorf.de). Hier stelle ich Adressen, Termine und Informationen zur Verfügung. Außerdem gibt es eine Rubrik „Aktuelles“. Bisher habe ich hier nur Artikel veröffentlicht, die mir von den Veranstaltern, Händlern oder Herstellern zugemailt wurden. In Zukunft möchte ich aber auch gerne selber Artikel über z.B. Veranstaltungen verfassen.
Darf ich dazu das Pressematerial verwenden, welches viele Veranstalter auf ihrer Internetseite unter „Presse“ zum Download anbieten? Oder muss ich dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen? Muss ich z.B. irgendwo als Journalist registriert oder angemeldet sein?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Monika

Hallo, Monika!
Als Betreiberin einer Website darfst Du zur Verfügung gestelltes Pressematerial verwenden. Meist steht auch unter den Meldungen, dass sie z.B. mit entsprechender Quellenangabe „veröffentlicht“ werden dürfen, was Du zweifelsohne ja via Medium Internet machst. „Journalist“ ist übrigens eine freie, nicht geschützte Berufsbezeichnung, so darfst Du Dich also jederzeit nennen. Wenn Du Deine Rubrik dann auch noch übertitelst mit z.B „News rund um den Pferdesport“ passt alles. Dir kann also nichts passieren. Schließlich bist Du eine im Internet publizierende Journalistin…:smile:)
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!
Jobst

Besten Dank, das war ja eine schnelle und ausführliche Antwort. Dann werde ich mich mal ans Schreiben machen :wink:

Liebe Monika,

in Deutschland muss man sich nicht als Journalist registrieren. Jeder darf journalistisch tätig sein, dies ist ein Grundrecht. Das nennst sich auch Pressefreiheit. Deshalb darfst Du für Deine Seite natürlich auf das Material der Veranstalter zurückgreifen, da auch eine Internetsite eine Veröffentlichung darstellt. Es gehört sich aber zum guten Ton des Journalismus, dass Du schreibst, woher Deine Informationen stammen, also die Quelle nennst.
Viele Grüße, Chris

Hallo Monika,

wenn Sie die PR-Texte redaktionell verwenden sind sie meines Erachtens frei. Sprich: Sie verwenden einen Artikel über eine neuartige Satteldecke auf Ihrer Seite News. Wichtig: Quellennennung - also lassen sie zumindest 1 x drin wer das Ding herstellt. Gleiches beim Bildvermerk.

Nicht zulässig ist die Verwendung des Materials für eigene werbliche Zwecke: Bsp: Sie zeigen die Satteldecke und werben damit für Satteldecken, die Sie selbst vertreiben.

MFG

Holger

Liebe/-r Experte/-in,

ich betreibe eine kleine Internetseite für
Reitsportinteressierte im Raum Düsseldorf
(www.pferde-in-duesseldorf.de). Hier stelle ich

Adressen,

Termine und Informationen zur Verfügung. Außerdem gibt

es eine

Rubrik „Aktuelles“. Bisher habe ich hier nur Artikel
veröffentlicht, die mir von den Veranstaltern,

Händlern oder

Herstellern zugemailt wurden. In Zukunft möchte ich

aber auch

gerne selber Artikel über z.B. Veranstaltungen

verfassen.

Darf ich dazu das Pressematerial verwenden, welches

viele

Veranstalter auf ihrer Internetseite unter „Presse“

zum

Download anbieten? Oder muss ich dazu bestimmte
Voraussetzungen erfüllen? Muss ich z.B. irgendwo als
Journalist registriert oder angemeldet sein?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Monika

Liebe Monika,

meines Wissens müssen Sie sich nicht als Journalistin
registrieren lassen oder anmelden. Allerdings könnte es
von Vorteil sein, wenn Sie sich bei den jeweiligen
Portalen als Journalistin registrieren lassen. Dann
erhalten Sie möglicherweise schneller bzw. andere
Informationen als über die üblichen Quellen.

Sie dürfen das gelieferte Material verwenden und selbst
bearbeiten, sofern es sich um sog. „Pressemitteilungen“
handelt. Bitte achten Sie auf die Credits, das heißt:
Schreiben Sie immer den Autorennamen dazu bzw. den
Vermerk, dass es sich um eine Meldung oder einen
Artikel der Firma xxx oder des Veranstalters yyy
handelt, wenn Sie den Artikel nicht selbst verfasst
haben.

Im Zweifelsfalle immer nachfragen, ob ein Artikel zur
Veröffentlichung gedacht ist!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute.
Bin übrigens ebenfalls reitsportbegeistert.

Mit den besten Grüßen aus Berlin
Gaby Sikorski

Liebe Monika -

die Berufsbezeichnung Journalist ist nicht geschützt -
jeder darf sich so nennen.

Deshalb würde ich sagen, dass du das alles frei
verwenden kannst (Quellen/Autoren müssen genannt sein).
Oft steht bei den Texten, dass die Veröffentlichung für
Pressezwecke gratis ist, meist bitten die Anbieter der
Infos um einen Beleg.

Falls du ganz sicher gehen willst, melde dich kurz bei
denjenigen, die die Infos anbieten (denn ich übernehme
selbstverständlich keine Gewähr).

Hoffe, dir geholfen zu haben,
viele Grüße
Frank

Liebe/-r Experte/-in,

ich betreibe eine kleine Internetseite für
Reitsportinteressierte im Raum Düsseldorf
(www.pferde-in-duesseldorf.de). Hier stelle ich

Adressen,

Termine und Informationen zur Verfügung. Außerdem gibt

es eine

Rubrik „Aktuelles“. Bisher habe ich hier nur Artikel
veröffentlicht, die mir von den Veranstaltern,

Händlern oder

Herstellern zugemailt wurden. In Zukunft möchte ich

aber auch

gerne selber Artikel über z.B. Veranstaltungen

verfassen.

Darf ich dazu das Pressematerial verwenden, welches

viele

Veranstalter auf ihrer Internetseite unter „Presse“

zum

Download anbieten? Oder muss ich dazu bestimmte
Voraussetzungen erfüllen? Muss ich z.B. irgendwo als
Journalist registriert oder angemeldet sein?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Monika

Hallo Monika,
um Pressematerial zu verwenden, musst Du nicht als Journalist regisitriert sein. Das Material wird im Grunde für Werbezwecke zur Verfügung gestellt und Du arbeitest die bereitgestellten Informationen für Deine Interessentengruppe auf bzw. leitest sie weiter. Etwas anderes ist es, wenn Du Dir die Inhalte von Texten fremder Verfasser wortgetreu zu eigen machst, das heißt sie unter eigenem Namen veröffentlichst. Dann verletzt Du das Urheberrecht. Du kannst aber jederzeit Informationen, die Du gesammelt hast, neu zusammen-stellen, textlich bearbeiten und dann unter Deinem Namen weitergeben. Sicher kannst Du auch die Links zu anderen Internetseiten auf Deiner Seite verwenden, ob es hier im Gewerbe irgendwelche Einschränkungen gibt, weiß ich aber nicht genau.
Liebe Grüße
Susanne

Hallo, Monika!

Entschuldige die späte Antwort, ich war ein paar Tage im Urlaub und bin erst seit gestern wieder da. Zu Deiner Frage: Du kannst Pressematerial von Veranstaltern problemlos übernehmen. Eine Art „Registrierungsstelle“ für Presseorgane gibt es nicht. Letztlich ist es ja auch im Interesse des Veranstalters, eine möglichst große Reichweite durch die Veröffentlichung von Informationen über seine Aktivitäten zu erzielen. Solltest Du allerdings Informationen von Webseiten von Tageszeitungen und/oder Radio-/TV-Stationen verwenden, empfiehlt sich ein Quellenhinweis, wo Du Deine Infos generiert hast.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Wenn noch Fragen offen sind - frag :smile:

Viele Grüße,

Axel

Betriff:
„Nicht zulässig ist die Verwendung des Materials für eigene werbliche Zwecke: Bsp: Sie zeigen die Satteldecke und werben damit für Satteldecken, die Sie selbst vertreiben.“

Wo wird obige Vorschrift festgehalten bzw. wo kann man diese nachlesen?

Grüsse
STUM