Wer darf sich Dienstleister nennen ?

Hallo alle zusammen,
zu später Stunde kommen die hoffentlich besten Ideen. Ein Studienkollege und ich wollen neben dem kargen Bafög ein wenig hinzu verdienen. Bisher haben wir uns mit Webdesign ein paar Groschen hinzu verdient (Angemeldet sind wir als GbR).
Nun, da wir beide im 5. Semester Internet Computing bzw. Informatik stehen, wollen wir unser Angebotsspektrum erweitern.

Meine Frage an euch:
Dürfen wir IT Dienstleistungen anbieten, bzw. mit dem Wort IT Dienstleistungen werben ? Oder bräuchten wir da schon ein abgeschlossenes Studium bzw. eine abgeschlossene Informatik - Ausbildung.

Des weiteren habe ich vor meinem Studium eine Ausbildung zum Elektroniker für Gebäude uns Systemtechnik gemacht (früher auch einfach Elektroinstallateur / Elektriker genannt).
Dürfen wir dann auch mal ein Patchkabel verlegen, oder muss da ein Meister über unsere Schulter schauen ?

Zusätzlich zu den Dienstleistungen wollten wir auch noch einen kleinen Handel von Hardware aufziehen, da mittlerweile der PC vom Spezialisten wieder Anklang findet, als ein übers Internet selbst zusammen gestellter.

Muss ich als Dienstleister versicherungstechnisch etwas beachten ?

Vielen Dank für eure Mühe diese Fragen zu lesen und hoffentlich auch beantworten zu können.

Grüße Andreas Fuchs

Hallo,

Dienstleister ist weder eine geschützte Berufsbezeichnung noch ein Studiengang.

Besten Gruß
Falke