Vielen Dank f.d. bisherigen Antworten + Nachfragen
Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten; insbesondere die von Gerd und Irubis!
Gerade, was diese „rechtswidrigen Vermögensvorteile“ angeht, hätte ich noch Nachfragen und werde dazu dann doch etwas konkreter, als ursprünglich beabsichtigt*:
Nehmen wir an, jemand betreibt ein Geschäft (inkl. Homepage), im Rahmen dessen er neben üblichen Schreibarbeiten zB auch Übersetzungs- und Korrekturarbeiten von englischsprachigen Texten anbietet (die er nach Kundenauskunft bislang auch immer zu deren vollster Zufriedenheit erledigt hat!). Auf besagter Homepage schreibt er über sich, dass er „studierter Anglist“ sei.
Nehmen wir weiter an, ich wüsste, dass dieser Jemand gar nicht richtig Anglistik studiert hat, genauer: dass er über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg nur immer wieder einschlägige Vorlesungen an der Uni besucht hat (ohne Immatrikulation) und sich die notwendigen Qualifikationen quasi in Eigenregie, aber fleißig und engagiert erarbeitet hat.
(Ich weiß bis heute nicht, warum er sich - trotz Abi - nie richtig immatrikuliert hat; zumal es in seinem Bundesland auch nie Studiengebühren gab. Er hat das immer nur neben seinem Job gemacht und ursprünglich nur aus reinem Interesse an der Materie, ohne kommerziellen Hintergrund. Aber lassen wir das mal außen vor.)
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Wäre hier die Angabe „studierter Anglist“ Betrug? Vorspiegelung falscher Tatsachen? In irgendeiner Weise rechtlich nicht zulässig?
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Würde es einen Unterschied machen, wenn er nur „Anglist“ schrübe (ohne „studierter“)?
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Würde es an der rechtlichen Würdigung etwas ändern, wenn sich ein Kunde doch mal über seine Arbeit beschweren würde?
Ich bedanke mich nochmals für alle Antworten!
Grüße Cornetto
*) Nehmen wir an, der fiktive Jemand hatte mich ursprünglich um möglichst große „Allgemeinhaltung“ gebeten.