Wer darf sich 'Verkäuferin' nennen?

Hallo :smile:

„Verkäuferin“ ist ja ein Ausbildungsberuf. „Einzelhandelskauffrau“ nennt sich das dann, glaube ich? Darf man auch behaupten, man sei dies, obwohl man keine entsprechende Ausbildiung hat, aber eine bestimmte Anzahl von Jahren im Verkauf (Tabakwaren und Zeitungen/Zeitschriften) gearbeitet hat?

:smile: BT

Hallo :smile:

„Verkäuferin“ ist ja ein Ausbildungsberuf.
„Einzelhandelskauffrau“ nennt sich das dann, glaube ich?

Nö, BT, das sind „zwei paar Schuhe“. Verkäuferin ist was anderes als Einzelhandelskauffrau. Kannst ja mal hier nachschauen http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp (Suche A-Z)

Darf
man auch behaupten, man sei dies, obwohl man keine
entsprechende Ausbildiung hat, aber eine bestimmte Anzahl von
Jahren im Verkauf (Tabakwaren und Zeitungen/Zeitschriften)
gearbeitet hat?

Wem gegenüber?

MfG

Hallo,

es gibt nur wenige Berufe, deren Berufsbezeichnung durch Gesetze geschützt sind. Beispiel: Ingenieur, Architekt, Gesundheitsberufe wie Physiotherapeut usw. Für allen anderen Berufe gilt dies nicht. Also kann sich jede Verkäuferin nennen ohne eine entsprechende Abschlußprüfung zu haben. Kauffrau im Einzelhandel ist übrigens auch eine anerkannter Ausbildungsberuf mit 3-jähriger Ausbildungsdauer. Guck http://berufenet.arbeitsamt.de/

Gruß
Otto

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