Wer darf über das Geld auf einem Depotkonto verfüg

Ein Depotkonto hat einen Kontoinhaber und evtl einen Berechtigten, der dies Konto verwalten darf, d.h. er darf im Auftrag kaufen und verkaufen.
Darf dieser auch ohne Zustimmung des Kontoinhabers Geld in bar für sich abheben und behalten. Was kann man tun, wenn dies passiert ist ?

unterschlagung mal googlen.
(auch einfach so hingeworfen…)

Zuerst ist zu prüfen, was die Vollmacht abdeckt.

Wenn die Vollmacht nur für das Depot gilt, kann er auch nur Kauf- oder Verkaufaufträge für das Depot geben. Barverfügungen sind nicht möglich. Das wird von der Bank entsprechend geprüft.

Hat er eine Kontovollmacht für Geldkonten und Depot, kann er selbstverständlich auch Barabhebungen oder Überweisungen machen.

unterschlagung mal googlen.

Buchgeld ist keine Sache.

(auch einfach so hingeworfen…)

dito

unterschlagung mal googlen.

Buchgeld ist keine Sache.

stimmt, Sachverhalt lesen hilft aber, ich zitiere gern:
„Darf dieser auch ohne Zustimmung des Kontoinhabers Geld in bar für sich abheben und behalten“

(auch einfach so hingeworfen…)

dito

me2

unterschlagung mal googlen.

Buchgeld ist keine Sache.

stimmt, Sachverhalt lesen hilft aber, ich zitiere gern:
„Darf dieser auch ohne Zustimmung des Kontoinhabers Geld in
bar für sich abheben und behalten“

Ich würde sagen, daß die Bargeldabhebung schon das Delikt darstellt und dann sind wir mit Untreue gleich viel besser aufgehoben.

C.

das kann man dann später in den konkurenzen diskutieren, da die untreue aber nicht höher als die unterschlagung bestraft wird, liegt sie in tateinheit vor.
hth