Wer darf verpachten? Nießbraucher oder Eigentümer

Hallo zusammen, wir haben 2008 einen Pachtvertrag eines Freizeitgrundstückes unterschrieben. Wir haben viel Geld und Zeit in dieses Grundstück hinein gesetzt. Nun wird ein nahe gelegenes Autobahnkreuz weiter ausgebaut und einige Grundstücke in der Nähe werden enteignet. Ich habe mich heute beim Bauamt informiert, ob „unser“ Grundstück hiervon auch betroffen ist - bisher habe ich keine Antwort. Bei der Recherche ist mir allerdings aufgefallen, dass unsere (im Vertrag stehende Verpächterin) seit 2007 im Grundbuch eingetragene Nießbrauchsberechtigte ist und keine Eigentümerin. Eigentümer sind deren beiden Kinder.

Wer hätte unseren Pachtvertrag unterschreiben dürfen/müssen? Die Eigentümer (Kinder) oder die Nießbrauchsberechtigte?

Danke für eure Hilfe
Michaela

Hallo,

kurz und knapp…der Nießbraucher

Liebe Grüße
Martin