Wer darf Verwaltervertrag unterschreiben?

Hallo zusammen,

Während einer WEG-Eigentümerversammlung im Jahre 1999 mit dem Tagesordnungspunkt

  • Wahl eines neuen Verwalters
    wurde unser Verwalter mit großer Mehrheit gewählt.
    Tage später wird ein Verwaltervertrag erstellt und vom
    Verwalter, dem Verwaltungsbeiratsvorsitzenden und 2 Beiräten
    unterschrieben.
    Ein Eigentümer will den Vertrag heute für ungültig erklären , weil
    der Beirat nicht während der Versammlung mit dem Abschluß des
    Verwaltervertrages beauftragt wurde.
    Ist das möglich? Ist der Verwalter dann überhaupt noch Verwalter?

Hallo,

der Verwalter wurde von der Eigentümerversammlung zum Verwalter bestellt. Damit ist er Verwalter.

Christian

Hallo zusammen,

Während einer WEG-Eigentümerversammlung im Jahre 1999 mit dem
Tagesordnungspunkt

  • Wahl eines neuen Verwalters
    wurde unser Verwalter mit großer Mehrheit gewählt.

Das ist eine eindeutige Verwalterbestimmung.

Tage später wird ein Verwaltervertrag erstellt und vom
Verwalter, dem Verwaltungsbeiratsvorsitzenden und 2 Beiräten
unterschrieben.

Dazu sind die Beiräte da, dazu brauchen sie keine ausdrückliche Ermächtigung.

Ein Eigentümer will den Vertrag heute für ungültig erklären ,
weil
der Beirat nicht während der Versammlung mit dem Abschluß des
Verwaltervertrages beauftragt wurde.

Unsinn.

Ist das möglich? Ist der Verwalter dann überhaupt noch
Verwalter?

Ja.

Wolfgang D.

Danke für die schnelle Reaktion.
lt. Gerichtsbeschluss ist der Verwaltungsbeirat nicht während der Versammlung beauftragt worden und damit auch nicht berechtigt diesen Vertrag zu unterschreiben. Was hat zu Folge, das der Verwalter ab sofort nicht mehr Verwalter ist und neu gewählen werden muss.
Trotz des Beschlusses in der Versammlung.
(Nach der Verhandlung kam der Hinweis der Richterin: Wenn Sie keinen Vertrag hätten wären Sie jetzt noch Verwalter)

Ich suche nach einem Beweis, aus dem hervorgeht, das es zu den Aufgaben des Beirates gehört, einen Verwaltervertrag zu erstellen bzw. zu unterschreiben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ralf,

vielen Dank, Du hast mir sehr geholfen. Ich rede mal mit meinem
Rechtsanwalt. Ich kann dieses Urteil nicht hinnehmen, weil die überwiegende Mehrheit (59 von 67 Eigentümern) mich als Verwalter
gewählt hat. Es kann doch nicht sein, das wegen eines Formfehlers
(aus meiner Sicht war das keiner) der Wille der Versammlung nicht mehr gilt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Steffen,

…das wegen eines Formfehlers (…) der Wille
der Versammlung nicht mehr gilt.

wo sollte denn da ein Formfehler sein? Wenn die Versammlung den Beschluss gefasst hat, steht das im Protokoll. Nur das zählt.

Gruß Ralf

Hallo,

eine etwas andere Meinung:

  1. Wenn 1999 der Verwalter bestellt wurde, konnte dies für nur max. 5 Jahre sein.

  2. Ist das Aushandeln und Abschliessen eines Verwaltervertrages ureigenste Aufgabe der Eigentümerversammlung.

  3. Wurde bei der Versammlung nicht bestimmt, wer für die WEG den an der ETV ausgehandelten Vertrag unterzeichnet, ist die Unterzeichnung durch den Beirat, erfolgreich anfechtbar.

Sorry, aber dies entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung.