Hallo,
ich arbeite in einem Krankehaus auf einer Intensivstation. Zur Zeit streiten sich die Pflegekräfte mit den Ärzten darüber, wer am Telefon Auskunft geben darf. Die Meinung der Pflege ist: Grundsätzlich Niemand (Schweigepflicht). Nur ein Arzt kann und darf entscheiden, ob er Auskunft gibt.
Ist das so richtig? Weiß jemand, ob es hierzu einen Paragraphen, eine Leitlinie oder ähnliches gibt?
Hallo Spritzengeber,
das ist richtig, ohne das Einverständnis des Patienten ( ggf. schriftlich) darf man grundsätzlich keine Auskunft geben. Auch nicht an Angehörige im übrigen. Wenn der Patient allerdings nicht ansprechbar ist, muss man Vermutungen darüber anstellen, ob der Patient vermutlich wollen würde, ob Auskunft gegeben wird. Im Falle von Opfern häuslicher Gewalt z.B. kann man getrost davon ausgehen, dass der Patient hier keine Auskunft wünschen würde.
Die Entscheidung, ob und welche Informationen gegeben werden, fällt ausschließlich der Arzt, auch nur der Arzt darf, vorausgesetzt der Patient ist mit der Auskunftsgabe einverstanden, die Auskunft geben.
Am Telefon würde ich allerdings niemals konkrete Infos weitergeben, da kann man nicht ausreichend sicherstellen, dass man es wirklich mit dem (vermutlich) auskunftsberechtigten zu tun hat.
Hilfreich sind hier immer die Floskeln „Den Umständen entsprechend…“