Moin,
mal folgende Frage:
Eine Strasse innerorts geht über in eine Kopfsteinpflasterstrasse. Direkt am Übergang ist eine Stelle ca. 4m breit etwas erhöht (ca.10cm angeschrägt,bereits Kopfsteinpflaster). An dieser Stelle waren früher mal Zebrastreifen.
Nun gehen natürlich an dieser Stelle die Fussgänger über die Strasse, die sich ja auch durch die leichte Anhebung von der übrigen Strasse deutlich optisch abhebt. Jedoch sind weder entsprechende Verkehrszeichen noch Fahrbahnmarkierungen angebracht. Die Autofahrer sind natürlich der Meinung, das Fussvolk hat zu warten, die Fussgänger sind der Ansicht, die Autofahrer hätten eine Wartepflicht. Das sorgt natürlich oft für wildes Gepöbel untereinander. Die StVO schweigt sich aus und verweist entweder auf Verkehrszeichen oder Markierungen. Ist diese leichte Erhöhung der Fahrbahn nun einer Markierung gleichzusetzen? Ich tippe mal darauf, die Stadt hat sich bei der Planung mal wieder keine Gedanken über die Rechtslage gemacht. Weiss es jemand genau?
Gruss Sebastian
Hallo Sebastian,
solange dort keine Wegemarkierung für den Fußgänger zu sehen ist(an jedem Zebrastreifen ist IMMER auch ein Schild (Winter…) angebracht, ist der Fußgänger wartepflichtig.
Gruß,friedo
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H,
Nun gehen natürlich an dieser Stelle die Fussgänger über die
Strasse, die sich ja auch durch die leichte Anhebung von der
übrigen Strasse deutlich optisch abhebt.
ich glaube sowas nennt sich „Aufpflasterung“ und ist garantiert nicht auf Gedankenlosigkeit der Planer zurückzuführen sondern Absicht. Das gibt es hier in Kiel auch.
Meiner Meinung nach versuchen die Städte dadurch bewusst unklare Verkehrssituationen zu provozieren, vermutlich erhoffen sie sich dadurch eine Verringerung der Geschwindigkeit.
Da gibt noch andere Tricks wie z.B. erst aufpflastern und dann einen „abgesenkten Bordstein“ konstruieren an dem man natürlich seine Vorfahrt verliert. Das wissen leider nur wenige Autofahrer und halten dann an => Blockade. Man könnte natürlich ein Vorfahrtschild aufstellen, aber genau das will man ja nicht 
J~
Gib Gas…
Moin nach HH,
die Fußgänger haben zu warten. Kein Fußgängerüberweg.
Was auch viele Radfahrer verwechseln: Die haben am Fußgängerüberweg abzusteigen, wenn sie den Vorrang genießen wollen. Sitzen sie mit Ihrem Steiß im Sattel, müssen Radfahrer warten und den fließenden Verkehr durchlassen.
gruß
dennis
Hi
Sowas ähnliches hab ich vor’m Balkon.
Eine Feuerwehreinfahrt die den Zugang zu 5 Häusern ermöglichen soll (der Feuerwehr).
Auf der Strasse alte Parkhäfen aufgemalt. schon 2x übermalt, aber man kann die markierungen teils noch gut erkennen. jeden Tag ist diese feuerwehreinfahrt vielleicht ne Stunde NICHT zugeparkt. Und jedesmal fangen die angesprochen Fahrer Diskussionen über die alten Markierungen an. Die „buletten“ sitzen in 50m Entfernung in nem Kaffee und schwärmen im 20min Rhytmus aus zum kassieren…
Ich frage mich was man so denkt wenn man ernsthaft die Wertigkeit von gültigen Verkehrsschildern und alten übermalten Parkhäfen nicht begreift.
andererseits - auf den Zebrastreifen bezogen - was schadets, wenn man mal nicht auf sein vermeintliches Recht besteht?
HH
Danke
Hallo nochmal,
also lag ich schon ganz richtig mit meiner Vermutung.
Natürlich lasse ich aus Höflichkeit die Fussgänger rüber und im übrigen habe ich auch besseres zu tun, als mit Fussgängen die StVO auszudiskutieren 
Gruss Sebastian
andererseits - auf den Zebrastreifen bezogen - was schadets,
wenn man mal nicht auf sein vermeintliches Recht besteht?HH
Es gibt ja auch den Grunsatz, dass man nicht auf sein Recht pochen kann - gegenseitige Rücksichtsnahme.
Wenn da ein Fußgänger (fehlerhafterweise) rüberlatscht und du ihn anfährst, wirst du garantiert eine Mitschuld bekommen!
Hi!
Was auch viele Radfahrer verwechseln: Die haben am
Fußgängerüberweg abzusteigen, wenn sie den Vorrang genießen
wollen. Sitzen sie mit Ihrem Steiß im Sattel, müssen Radfahrer
warten und den fließenden Verkehr durchlassen.
Schönes Thema!
Die Beschimpfungen von Radlern, deren Annäherung an den Zebrastreifen man nicht sofort gerochen hat (sie rechgtzeitig zu sehen ist oft ja nicht möglich), sind ja schon legendär…
Ich freue mich dann immer, dass die betreffende Person mir gerade nicht mit ihrem Auto in die Quere kommt. Wer so beschissen fährt, sollte vielleicht wirklich beim Radl bleiben.
Grüße,
Mathias