Wer darf Widerspruch einlegen?

Hallo,

kann ich in DE Widersdpruch einlegen, wenn ich nicht in DE wohne und überhaupt dem deutschen Staat nicht angehöre???

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!!!

Hallo,

kann ich in DE Widersdpruch einlegen, wenn ich nicht in DE
wohne und überhaupt dem deutschen Staat nicht angehöre???

Wogegen denn?

Ja…
… wenn du von Behördenhandeln betroffen wirst. Du könntest z.B. durchaus als nicht in Deutschland wohnhafter Ausländer gegen ein Verkehrszeichen Widerspruch einlegen.
Du kannst aber keinen Widerspruch einlegen, wenn dich das Behördenhandeln nicht tangiert.

Gruss

Iru