Liebe Stefanie,
ich weiß nicht, ob Sie schon eine Antwort erhalten haben - vermutlich schon - aber ich möchte dennoch antworten:
Auch ich habe keine absolut verbindliche Antwort für Sie, bin aber der Meinung, dass der Trainer, der eine Zulassung bei den Kassen hat, auch berechtigt ist, die Kursteilnahme zu zertifizieren.
Beispiel:
Ich habe bei einigen Krankenkassen meine Trainierausbildung ausreichend dokumentiert und eine schriftliche Vereinbarung darüber, dass ich Autogenes Training anbieten kann, deren Teilnahmegebühr anschließend von den Teilnehmern im Rahmen von Prävention bei ihrer Kasse zu 80 % wieder erstattet wird. Ich selbst gebe den Teilnehmern das Zertifikat, dass sie bei den Kursen teilgenommen haben.
Im Prinzip ist das einfach - es kann aber auch sein, dass ich Ihre Frage nicht richtig verstanden habe.
Dann melden Sie sich einfach wieder, ich versuche dann nochmal eine Antwort.
ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
Liebe Grüße
Eberhard