Wer darf zum Tierpfleger ausbilden ?

Hallo liebe Leute,

ich habe da mal eine ganz dringende Frage bzw bitte an Euch.
Ich bin mittlerweile jetzt schon 22 Jahre alt,weiblich aus Viersen und mir ist klar geworden das der Beruf Tierpfleger/in einfach der Beruf ist der mich und mein Leben bereichert und weiter bringt. Nun, es gibt mehrere Bereiche in diesem Berufsfeld … unter anderem Tierpfleger/ in im Zoo und Tierpfleger/in im Tierheim/ Tierpension.

Meine Frage ist jetzt an Euch, wer darf noch zum Tierpfleger ausbilden ? Da ich super dringend einen Ausbildungsplatz suche
und weis das dieser Beruf eine Bestimmung für mich ist :wink:

über rege Antworten würde ich mich sehr freuen.

gruß aus NRW

analoge-toene :smile:

Hi

http://de.gigajob.com/job/Ausbildung_tierpflege.html…
Jobinfo:
http://www.bildung-news.com/bildung-und-karriere/aus…

http://www.ltv-nrw.de/index.php?option=com_docman&ta…

Wende dich doch bitte an das örtliche Tierheim oder den nächstgelegenen Zoo, die können dir weiterhelfen, auch wenn du evtl. das Praktikum machen möchtest.

Als Tierpflegerin musst du sehr mobil sein, denn die Stellen sind relativ rar gesäht.

Tierheime haben oft nicht viel Kapital zur Verfügung, Forschung ist oft das Gegenteil von dem, was Personen die Tierpfleger werden wollen machen möchten.

Zoos sind natürlich die beliebteste Möglichkeit. Die besten Einstiegsmöglichkeiten sind dort bei kleineren, unbekannteren Zoos. In Köln wartest du schonmal 3-5 Jahre auf eine Stelle.

In der Ausbildung durchläuft man für gewöhnlich alle drei Phasen und legt sich dann fest.
Es ist aber ein Knochenjob und viele schaffen es nicht bis zur Rente, also überleg es dir gut, mit Kuscheln und Fernsehen hat das eher wenig zu tun.

lg
Kate, die sich auch für den Beruf interessierte, aber einfach nicht gesund genug dafür war.

ja ich weis bin ja schon alt genug mich darüber lang und breit darüber zu informieren :wink: bin super flexibel und auch mobil und natürlich auch bereit dafür 50-70 km fahren zu müssen.

ich weis das es ein harter job ist, nur ich bin mir halt zu 100%ig sicher das ich diese Ausbildung auch zu 1000%ig komplett durchziehe habe schon so wahnsinnig viel ausprobiert und hingeschmissen und zeit vertan und und und … es ist einfach der job den ich erlernen möchte auch wenn ich tagelang im regen stehen muss und kothaufen abtransportieren muss :wink: Jaa … und was das geld angeht ich mache derzeit vom Arbeitsamt eine Maßnahme mit in Bezug auf eine Ausbildung und wenn ich einen Ausbildungsplatz hätte würden die mir die komplette 3 Jährige Ausbildung bezahlen. Sollte normal schon anreiz genug sein nur wie du ja auch weist gibts leider zu viele die das machen wollen die sich nicht bewusst sind wie hart diese Ausbildung ist und dann jemandem wie mir dessen wunsch es wirklich schon seit kindergartenzeit an ist einfach etwas sagen wir mal im wege stehen bzw. die plätze weg schnappen … soll jetzt absolut nicht böse gemeint sein … nur ich bin halt schon 22 :frowning: diverse zoos etc. habe ich schon gefragt … nur war meine Frage ob ihr vielleicht noch andere Ansprechpartner wisst ausser im Zoo oder Tierheim die zu so einem Beruf ausbilden dürfen :wink: ?!?

danke für die links …

gruß

Hallo ich hab mal ein Mädel kennengelernt, die hat das beim Zirkus gelernt, aber da kommen wohl nur die großen in Frage, Krone, Roncalli oder BArum. Aber mit dem finanziellen Anreiz könnte das was werden, wenn du auch die mittleren befragst, dort ist die BEzahlung eher davon abhängig, ob Zuschauer da waren. Ich bin aber nicht sicher ob die überhaupt ausbilden dürfen.
Gruß Susanne

Meine Frage ist jetzt an Euch, wer darf noch zum Tierpfleger
ausbilden ? Da ich super dringend einen Ausbildungsplatz suche
und weis das dieser Beruf eine Bestimmung für mich ist :wink:

über rege Antworten würde ich mich sehr freuen.

gruß aus NRW

analoge-toene :smile:

Wer das erfüllt, darf dich ausbilden!

Gesetzliche Vorschriften über die persönliche, fachliche sowie berufs- und
arbeitspädagogische Eignung

§ 29 BBiG
Persönliche Eignung
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer

  1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
  2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.

§ 30 BBiG
Fachliche Eignung
(1) Fachlich geeignet ist, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kennt-nisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
(2) Die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, wer

  1. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat,
  2. eine anerkannte Prüfung an einer Ausbildungsstätte oder vor einer Prüfungsbehörde oder eine Ab-schlussprüfung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat oder
  3. eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist.
    (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Ein-vernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschus-ses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bun-desrates bedarf, in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 bestimmen, welche Prüfungen für welche Ausbil-dungsberufe anerkannt werden.
    (4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das sonst zuständige Fachministerium kann im Ein-vernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschus-ses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bun-desrates bedarf, für einzelne Ausbildungsberufe bestimmen, dass abweichend von Absatz 2 die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nur besitzt, wer
  4. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist oder
  5. die Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 3 erfüllt und eine angemessene Zeit in seinem Beruf prak-tisch tätig gewesen ist oder
  6. für die Ausübung eines freien Berufes zugelassen oder in ein öffentliches Amt bestellt ist.
    (5) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann nach Anhörung des Hauptausschusses des Bun-desinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, dass der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gesondert nachzuweisen ist. Dabei können Inhalt, Umfang und Abschluss der Maßnahmen für den Nach-weis geregelt werden.
    (6) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann Personen, die die Voraussetzungen des Absatzes 2, 4 oder 5 nicht erfüllen, die fachliche Eignung nach Anhörung der zuständigen Stelle widerruflich zuerkennen.

Kurz gesagt, wer persönlich und fachlich geeignet ist.

Daniel

ich kenne mich mit der materie nicht aus, aber ich würde tierärzte fragen, da er ja mit menschen in kontakt kommt, die tiere haben. ich würde auch an unikliniken denken, die tierärzte ausbilden, die können doch bestimmt auch weiterhelfen.

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