Wer denn jetzt?

HiHo, habe mal ne Frage zu dem Problem, daß mir eine Freundin geschildert hat.

Sie und Ihr Mann sind beide berufstätig gewesen. Sie haben zwei Kinder, kleine Kinder.

Er hatte, wieso auch immer, von seinem Chef angeblich irgendwann eine Kündigung bekommen. Die ist aber nie in schriftlicher Form angekommen. Per Zufall hat der Mann das am Telefon (war im Urlaub)erfahren. Daraufhin rief er den Chef an, um ihn zu bitten die Kündigung (erneut?)zuzuschicken, wegen A-Amt und so. Nein, das hätte er gemacht und das muss mal reichen. Anwaltsversuche: Fehlgeschlagen. Der Arbeitgeber bleibt stur.

Die Frau hat auch gearbeitet, wurde dann aber krank und der Arbeitgeber hat sie gekündigt. War eh der Wurm drin, also hat Ihr Arbeitgeber nen Grund gesucht… hin und her.

Egal: Auf jeden Fall hat das A-Amt beide (wegen Eigenverschulden?) für 12 Wochen gesperrt. Ok.

Man lebt also jetzt fröhlich (?) von 330 Euro Kindergeld.

Sozialamt ist nicht zuständig, weil die Kündigung des A-Gebers des Mannes fehlt. Fertig.

Jetzt wurde das Kindergeld gesperrt, wegen eines Fehlers. Ist behoben, aber fehlt halt im Moment. Da müssen sie mal warten, bis der nächste Überweisungstermin ist.

Wovon sollen sie nu leben?

Arbeitsamt: gesperrt!
Sozialamt: Nicht zuständig
Kindergeld??? Kann ja nicht sein…

Wer ist denn da zuständig??? Niemand?

Ok, die Frau geht wieder arbeiten, aber erst seit Neuem, das erste Geld kommt erst Ende August.

Irgendjemand muss doch überbrücken können, oder?

Er hatte, wieso auch immer, von seinem Chef angeblich
irgendwann eine Kündigung bekommen. Die ist aber nie in
schriftlicher Form angekommen. Per Zufall hat der Mann das am
Telefon (war im Urlaub)erfahren. Daraufhin rief er den Chef
an, um ihn zu bitten die Kündigung (erneut?)zuzuschicken,
wegen A-Amt und so. Nein, das hätte er gemacht und das muss
mal reichen. Anwaltsversuche: Fehlgeschlagen. Der Arbeitgeber
bleibt stur.

Hat der Arbeitgeber nachweisen können, dass er die Kündigung losgeschickt hat und sie dann bei der Post verlorengegangen ist? Meiner Erfahrung nach ist die Kündigung, da nie zugestellt, auch nicht gültig. Also ist der Mann noch immer angestellt. Ich weiß aber nicht genau, ob seine tatsächliche Arbeitsniederlegung ihm nun nicht als stillschweigende Zustimmung ausgelegt werden kann oder sogar als Arbeitsverweigerung, wenn er auf „Wiedereinstellung“ klagt.

Frau während der Krankheit gekündigt: Ist mir auch passiert, geht aber eigentlich nicht. Ein Arbeitnehmer kann nicht gekündigt werden, während er krank ist (mit Krankschreibung), also auch ungültig. Da sie ihre Kündigung ja bekommen hat, müsste zumindest das nachweisbar sein und daran kann sich ein Anwalt festhalten. Auch wenn die Kündigung dann nur verschoben wird, aber zwei/drei Wochen Gehalt wird das schon ausmachen, denke ich.

Hallo zusammen,

Grundsätzlich sollte zum Thema Kündigung ein Rechtsbeistand (Anwalt f. Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft; falls Mitglied) eingeschaltet werden. Beide sollten sich bestens auskennen.

Hierzu ein link, falls kein ortsansässiger Anwalt bekannt ist: www.anwaltsuche.de

Nun zu den Kündigungen:

Wäre ich von diesen Ereignissen betroffen, würde ich bei den zuständigen Arbeitsgerichten i.d.R. am Ortssitz des Arbeitgebers,
eine Kündigungsschutzklage einreichen. Zu beachten ist hier die Fristeinhaltung innerhalb von drei Wochen nach Kündigungszugang.
(Auch versuchen, wenn diese Frist verstrichen ist, z. B. wegen Urlaub etc. egal ob die Kündigung mündlich oder per Schriftstück zugestellt wurde.)

Desweiteren würde ich unter hinzunahme eines vertrauenswürdigen Zeugen ( guter Freund, Freundin etc.) dem Arbeitgeber meine Arbeitskraft anbieten. Vor allem nach Ablauf der AU Bescheinigung.) Wichtig! Datum Uhrzeit und Gesprächspartner sowie Inhalt des Gespräches protokollieren.
Sollte der AG in diesem Gespräch nochmals die Kündigung aussprechen, auch gegen diese eine Kündigungsschutzklage einreichen!

Aber wie gesagt, umgehend Rechtsbeistand holen!!!

Und nochmals der Hinweis, das würde ich tun, wenn ich von diesem Problem betroffen wäre.

Zum Thema Krankenschein = Kündigungsschutz; dies ist ein grober Irrtum!!! Es ist zwar nicht leicht den AN wegen AU zu kündigen, aber es geht.

Gruß und viel Glück!!!
stranger_one

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Zum Thema Krankenschein = Kündigungsschutz; dies ist ein
grober Irrtum!!! Es ist zwar nicht leicht den AN wegen AU zu
kündigen, aber es geht.

Gruß und viel Glück!!!
stranger_one

Hi, kannst du mir sagen, wann das geht? Ich hatte damals einfach eine üble Grippe, Fieber und dergleichen und hatte eine Krankmeldung für die nächsten vier oder fünf Tage. Bekam dann über die Assistentin der Geschäftsleitung ausgerichtet, wenn ich nicht am nächsten Tag zur Arbeit erschiene, würde ich die Kündigung kriegen. Die war dann auch am übernächsten Tag da…

War das ok?

Hi Elbin,
kommt drauf an, was in der Kündigung als Grund angegeben war. Mit Sicherheit war nicht die Krankheit der Grund. Deswegen darf nicht gekündigt werden. Aber auch ich selbst habe mal während einer Krankschreibung die Kündigung erhalten. Nur eben mit einer anderen Begründung (die Krankheit war natürlich auch nicht der Grund, sondern ich bin meinem Chef bei ein paar halbseidenen Geschichten dahinter gekommen, die ich nicht decken wollte).
Gruss Sebastian

Moin,
ich meine mal in der Schule gehört zu haben, dass eine Küdnigung eine empfangs bedürftige Willenserklärung ist, also muss der Chef nach weisen, dass die Kündigung auch bei deinem Freund eingegangen ist, dies geht durch einen Brief mit Rückschein durch die Post oder durch einen Zeugen der den Einwurf in den Briefkasten deines Freundes bestätigen kann. Ich meine die Kündigung ist so nicht rechtsgültig.

Gruss
Christoph

Hi,

hat das Arbeitsamt denn trotz der fehlenden Kündigung schon den Antrag auf ALG angenommen? Wenn ja, dann muss er sich die Antragsabgabe bescheinigen lassen und damit dann beim Sozialamt Leistungen beantragen. Diese wird er zwar gem. § 92a BSHG (Schuldhaftes Verhalten) wahrscheinlich zurückzahlen müssen, aber wenigstens ist der Lebensunterhalt gesichert. Sollte der Sachbearbeiter sich stur stellen, zum Vorgesetzten usw. gehen.

Gruß
Nelly

Hi, Sebastian,

es war gar kein Grund angegeben. Als ich nach Ende der Krankschreibung noch mal ins Büro bin, waren meine Sachen schon alle weggeräumt, der PC plattgemacht und neu konfiguriert und dgl. mehr. War echt eklig. Ich habs damals halt hingenommen, hab auch schnell was Neues gefunden zum Glück. Und zum Überbrücken kann man ja auch mal zu ner Zeitarbeitsfirma gehen.

Gruß, die Elbin

Moin,
ich meine mal in der Schule gehört zu haben, dass eine
Küdnigung eine empfangs bedürftige Willenserklärung ist, also
muss der Chef nach weisen, dass die Kündigung auch bei deinem
Freund eingegangen ist,

Ja, ist richtig, jedoch ist Sie im nachhinein mündlich erfolgt (telefongespräch mit Chef). Bleibt sicher noch die Sache mit dem beweisen.

Also alles sehr schwierig

Gruß Marcel

Hallo Elbin,

sorry das ich erst jetzt antworte, hatte ein paar PC Probleme.

Nun zu Deinem Anliegen:

Grundsätzlich ist eine Kündigung des AG, durch diesen, zu begründen!

Bezüglich Krankheit und Kündigung:

Angenommen! Du bist durch Deinen behandelnden Arzt bez. einer Grippeerkrankung für; wir übertreiben einmal; vier Wochen arbeitsunfähig geschrieben, so sollte dieser Tatbestand ersteinmal keine Kündigung rechtfertigen, da in einem angemessenem Zeitfenster eine vollständige Widerherstellung Deiner Arbeitskraft absehbar ist.

Kündigung auf Grund einer Krankheit könnte z. B. die Erleidung eines Schlaganfalls sein, bei welchem keine Aussicht auf Besserung und/oder Heilung besteht.

Hier müsste man auch Verständnis für den AG zeigen, da er mit dem AN auf absehbare Zeit nicht planen kann, bzw. bei einem Kündigungsschutz eine evtl. wichtige Position nicht neu besetzen könnte.

Hast Du noch weitere Fragen: Kein Problem!

Hilfreich ist auch die Seite: www.arbeitsrecht.de

Gruß
stranger_one

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]