Hallöchen,
aber meine bescheidene
besagt, daß man vor einem Amtsgericht nicht zwangsläufig mehr
Sachverstand erwarten muß als in einer Dorfschänke.
Sorry, aber bei solchen Aussagen kriege ich das K…!
Amtsrichter sind genaus so so qualifiziert wie Richter am
Landgericht.
ich habe doch nichts gegenteiliges behauptet. Ich habe nur geschrieben, daß es auch unter Richtern Nieten gibt, genauso wie unter Rechtsanwälten, Bankangestellten oder Verkäuferinnen. Da mir in jedem der drei Bereiche derartige Nieten persönlich bekannt sind und ich noch viele mehr in ihrem natürlichen Umfeld erleben durfte, sehe ich keine Veranlassung, von meiner Meinung abzurücken.
Den Fehler, aus meiner Aussage ein Pauschalurteil abzuleiten, hat heute schon ein anderer gemacht.
Zudem sind Richter nun einmal hochqualifizierte
Juristen. Und ja, das weiß ich aus Erfahrung. Nur weil einem
das Ergebnis mal nicht passt oder man es nicht versteht, wird
wieder mal der Richter verantwortlich gemacht. Ich kanns
einfach nicht mehr hören.
Du scheinst zu unterstellen, daß ich derartige Erfahrungen bereits persönlich gemacht habe. Das ist ein Irrtum. Ich war bisher immer nur staunender Beobachter aus verschiedenen Perspektiven.
Hinzu
kommt, daß sich der Laie und auch der ein oder andere Anwalt
so falsch/ungeschickt ausdrückt, daß es dem Richter sehr
leicht gemacht wird, ein hirnrissiges Urteil zu fällen.
Warum sollte ein Richter das wollen? Aus welchem Grund?
Ich habe weder behauptet, daß der Richter das will noch daß er dafür einen Grund habe. Vielleicht versuchst Du noch einmal meinen Text zu lesen, ohne das lesen zu wollen, was Du erwartest.
Ein Kassenbon in der Hand des „Käufers“ besagt zunächst einmal
nur eines: Es wurde ein Kassenbon erstellt und dieser befindet
sich im Besitz des Käufers.
Das hat aber mit der Frage der Wertung vor Gericht wenig zu
tun.
Sag ich doch.
Es obliegt nun dem Richter, die ein oder andere Version zu
glauben oder auch nicht. Wenn die Kasse bspw. bauartbedingt
einen Bon schon erstellt, sobald der Rechnungsbetrag
eingegeben wurde, ist die reine Existenz des Bons für die
Klärung des Sachverhaltes ohne Belang.
Und was soll der Richter Deiner Meinung nach tun? Den Bon
ignorieren? Na da möchte ich mal sehen, wenn Du das nächste
mal mit einem entsprechenden Beweisstück vor Gericht steht und
der Richter sagt, dass er das nicht beachtet, weil es ja
eigentlich nicht wirklich etwas besagt, denn es könnte ja
theoretisch immer anders gewesen sein.
Neulich kam hier die Frage, ob man drei andere Zeugen braucht, um bei einem Strafverfahren einen Polizisten „zu überstimmen“. Dort kam die völlig richtige Antwort, daß es allein dem Richter obliegt, die Aussagen bzw. deren Wahrheitsgehalt zu bewerten. Ein Grund dafür, daß bei einem Polizisten im Zweifel eine höhere Glaubwürdigkeit als bei Vater, Mutter und Tochter des Beschuldigten, kann sein, daß der Polizist ein deutlich geringeres Interesse an einer Falschaussage hat, als die Anverwandten des Beschuldigten.
Eine ähnliche (!) Argumentation ließe sich auch in Bon-Affäre aufbauen.
Gruß,
Christian