Wer entscheidet in WG’s über einen neuen Mieter? Ist es derjenige, der aus der WG auszieht oder sind es diejenigen, die drinbleiben?
Meiner Meinung nach unterschreiben in einer WG alle einen Mietvertrag, daher sind es diejenigen, die drinbleiben und der Ausziehende hat gar keinen Einfluss darauf?!
Bsp.: Aus einer 3er WG wird eine Person und sie möchte, dass der Nachmieter z.B. das Hochbett für sagen wir 150 Euro übernimmt. Der Ausziehende hat schon jemanden gefunden, der das machen würde. Hat diejenige Person, die auszieht das Recht, an die Zimmerabgabe die Bedingung zu knüpfen, dass Teile des Inventars gegen Bezahlung übernommen werden?
Wer entscheidet in WG’s über einen neuen Mieter? Ist es
derjenige, der aus der WG auszieht oder sind es diejenigen,
die drinbleiben?
Weder noch. Es ist der Vermieter.
Meiner Meinung nach unterschreiben in einer WG alle einen
Mietvertrag, daher sind es diejenigen, die drinbleiben und der
Ausziehende hat gar keinen Einfluss darauf?!
Falsch. Die Mieter treten dem Vermieter gegenüber als BGB Gesellschaft auf, die gesamtschuldnerisch haftet. Der Vermieter ist weder verpflichtet einzelne Vertragspartner aus dem Vertrag zu entlassen, noch neue Vertragspartner zu akzeptieren. Rein rechtlich können nur alle Mieter gemeinsam kündigen oder keiner. Alles andere ist vom Verhandlungsgeschickt der Mieter und dem Entgegenkomme des Vermieters abhängig.
Bsp.: Aus einer 3er WG wird eine Person und sie möchte, dass
der Nachmieter z.B. das Hochbett für sagen wir 150 Euro
übernimmt. Der Ausziehende hat schon jemanden gefunden, der
das machen würde. Hat diejenige Person, die auszieht das
Recht, an die Zimmerabgabe die Bedingung zu knüpfen, dass
Teile des Inventars gegen Bezahlung übernommen werden?
Die Frage erübrigt sich daher.
Zum Nachlesen der Details: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_b%C3%BCrge…
Gruß
S.J.