Wer entscheidet über die Strafhöhe in Österreich?

Hallo
Folgende Frage:
Eine Person fährt in Österreich im November 2010 mit dem Fahrrad, wird von der Polizei angehalten, verweigert den Alkoholtest. Anzeige; Straferkenntnis: 1600€ wegen verweigertem Alkoholtest, 50€ weil kein Licht am Fahrrad. Die Person gab bei der Vernehmung an sich in Ausbildung zu befinden und hatte weder Einkommen noch Sorgegflichten.

Die selbe Person fährt im Dezember 2010 mit einem Auto, Polizei versucht die Person mit Blaulicht anzuhalten, Person flüchtet einen Kilometer und sperrt sich im Auto ein. Etwa 15 Polizisten kommen zur Stelle, Person verlässt erst nach etwa 30 Minuten das Fahrzeug. Führerschein wird auf der Stelle abgenommen, da Alkoholtest abermals verweigert. Person gibt bei Vernehmung abermals an keine Sorgepflichten zu haben, jedoch 1200€ Netto monatlich zu verdienen. Straferkenntnis: 50€ wegen Laufenlassen des Motors im Stand, 1600€ wegen verweigertem Alkoholtest und Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Wie kann es sein dass die Person jeweils die gleich hohe Strafe bezahlen muss, wo sie doch bei Fall A nur sich selbst, bei Fall B jedoch eindeutig durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges im Beeinträchtigtem Zustand andere Personen gefährdet hat. Desweiteren hatte die Person nur bei Fall B ein Einkommen.

Wäre super wenn jemand bescheid weiß wie eine solche Strafe berechnet wird.

Hi,

also eine einfache google Suche mit den Worten „Österreich Strafmaß“ brachte mich per erstem Treffer auf die Seite vom Ösi-ADAC (oeamtc) und dort steht geschrieben:
"Im Gegensatz zu manchen Ländern Europas besteht in Österreich kein einheitlicher Delikts- und Strafenkatalog[…]Schwankungen im Ausmaß von 50 % zwischen ".
Aber selbst wenn ich das nicht wüsste, es ist doch ganz normal, dass verschiedene Strafen verhäbgt werden, abhängig von so vielen, wie den Richter (und seine Laune), vom Straftäter, sei es, ob er schon mehrmals auffällig war, ob er geständig ist, ober er einen guten Anwalt hat… also zwei Fälle einfach zu vergleichen und zu sagen, aber der hat nur soviel bekommen, ich glaube da lebst du in der falschen Welt.

CU FF

Hallo,
Als Exilösterreicher ganz klare Antwort:
Der Wasserstand von der Donau entscheidet das Strafmaß.
Oder anders ausgedrückt, als nichtösterreicher zahltst schon mal 50% Aufschlag für deine Nase und wenn die dem Schupo dann auch noch nicht gefällt und der liebe Schupo mit dem falschen Bein aufgestanden ist oder die Milch sauer war, dann kann es richtig teuer werden.
Daher gilt in dem Land in dem der Polizist vor Gericht gegen einen normalbürger immmer recht hat und in dem der Polizist per Augenmaß über die gefahrene Geschwindigkeit entscheidet immer schön auf den Rücken werfen winseln und Erherbietung heucheln.
Ganz gut hilft auch:" Lieber Herr Chefinspektor könnten Sie unter umständen von der Möglichkeit der kostenfreien Verwarnung gebrauch machen, ich will´s auch nie nicht wieder tun und …sehr sehr gute Ausrede."
Viel Glück dort

Das best ist übrigens die ÖBB zu benutzen die ist relativ günstig und der Caffe ist besser las in der DB :wink:)