Hallo ,ein Bekannter warf folgende Frage in den Raum:Angenommen,er hat ein altes Haus,das Dach ist alt und sein Nachbar macht in auf evtl. verrutschte Ziegel aufmerksam.Anbei bemerkt er aber auch immer daß es ja ein teurer Schaden wird wenn ein Ziegel runter kommt und ihm aufs Auto fällt.So weit,so gut.
Hier die Fragen dazu:1)kann der Hausbesitzer selbst für den Schaden aufkommen durch selbst Reparatur(Autodach kaputt,Hausbesitzer Autolackierer und durchaus in der Lage ein eingedelltes Dach fachmännisch zu reparieren )?Darf er überhaupt den Anspruch stellen? 2)Kann der geschädigte das Auto in die WErkstatt seiner Wahl bringen oder kann der Schädigende entscheiden in welche Werkstatt das Auto kommt?und 3) wenn der Nachbar immer auf den teuren Schaden hinweist,allerdings immer das Auto in der "Gefahrenzone"parkt obwohl er sich der Situation des alten Daches bewußt ist und des weiteren ca 2 Meter weiter seine Garage hat,hat er dann nicht so was wie eine Teilschuld?
Da mein bekannter kein Internet hat,ich allerdings die Fragen sehr interessant finde,stelle ich sie hier an seiner Stelle.Es sei anbei noch erwähnt das weder eine Gebäudehaftpflichtvers. noch eine Privathaftpflichtvers. hat.
Ist das im schlimmsten Fall ein „Streitfall“,oder ist das eindeutig geregelt?
Über Antworten freuen wir uns (es interessiert mich auch).
Grüßle Wabowe.
Hallo,
Es sei anbei noch erwähnt das weder eine Gebäudehaftpflichtvers. noch
eine Privathaftpflichtvers. hat.
[Sarkasmus] Und jetzt will er den Schaden am Nachbarsauto am liebsten mit Hammer und Sprühdose aus dem Baumarkt selbst reparieren? [/Sarkasmus]
Der Nachbar hat Anspruch auf eine Reparatur nach den Regeln der Kunst und zusätzlich ggf. den Anspruch auf Ausgleich der Wertminderung und einen Mietwagen. Ob der Hausbesitzer das selbst reparieren darf, das entscheidet der Nachbar (§249(2) BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html)
Sorry, aber Privathaftpflicht (ggf. inkl. Gebäudehaftpflicht) sind ein absolutes muss und ich habe kein Mitleid, wenn einen das Fehlen der selben mal richtig Geld kostet.
Viele Grüße
Lumpi
Guten Tag,
Mit Hammer und Sraydose würde ja nun kein Fachmann an so eine Sache ran gehen!
Sarkasmus in Ehren,hoffe ihnen passiert nicht auch mal was wo Sie dann nicht mit einem "absolutem Muss"ausgestattet sind.Noch besser:Sie sind rundum abgesichert und ihre Versicherung sagt dann trotzdem „NEIN“!Denn Recht haben und Recht kriegen sind hier ja zwei Paar Schuhe.Es sei noch bemerkt dass wenn man nicht gerade vermietet,eine Gebäudehaftpflicht nicht ein absolutes muss ist :bei selbst bewohnen deckt die Privathaftpflicht einen Schaden.
Das allerdings der Geschädigte sich aussuchen kann wie er den Schaden ersetzt haben möchte,hätte ich nicht gedacht.Da habe ich intuitiv gesagt das der,der den Schaden zufügt auch dafür Sorge tragen muss den Schaden zu beheben.Aber so erklärt sich dann ja auch weshalb Versicherungsschäden grundsätzlich sehr teuer sind:wink:!
Abschliessend noch erwähnt das das ganze rein fiktiv ist:keiner hat einen Schaden! MfG Wabowe
Hallo,
ich bleibe dabei: Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen die man haben kann. Und teuer ist sie auch nicht.
Es sei noch bemerkt dass wenn man nicht gerade vermietet,eine Gebäudehaftpflicht nicht ein absolutes muss ist bei selbst bewohnen deckt die Privathaftpflicht einen Schaden.
Ich weiß, dass es in meiner PHV enthalten ist, aber im Zweifelsfalle würde ich das Kleingedruckte lesen oder den Versicherungsvertreter noch mal fragen, ich meine zu Wissen, dass das ein „Kann“-Klausel ist.
Ich finde die Regelung, dass der Geschädigte die Wahl hat an sich nicht schlecht, denn sie vermeidet den Streit wenn die Reparatur nicht fachmännisch ausgeführt wird. Wenn wie im geschilderten Fall der Verursacher Autolackierer ist und in einem seriösen Betrieb arbeitet, dann wird ja auch der Geschädigte hier unter Umständen einer Eigenreparatur zustimmen.
Viele Grüße
Lumpi