vor 5 Wochen ist mein Vater verstorben.
Er war in 2ter Ehe neu verheiratet. Beide Ehepartner haben jeweils 2 Kinder aus früheren Ehen.
Die Ehepartner (mein Vater und seine jetzige Frau) haben einen „Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag“ auf Gegenseitigkeit abgeschlossen.
Sie lebten in einer Zugewinngemeinschaft.
Wer erbt nun das Vermögen meines Vaters?
Wie müssen Sparbücher die auf den Namen meines Vaters geführt waren aufgeteilt werden?
Wie werden andere Konten aufgeteilt (z.B. Girokonto)?
Wer erbt den PKW der auf meinen Vater zugelassen ist?
Die Eheleute haben gegenseitig auf das Erbe(Pflichtteil verzichtet.
Das bedeutet hier, die Ehefrau erbt nichts. Allerdings, das was ihr sowieso schon gehörte, bleibt bei ihr und fällt selbstverständlich auch nicht ins Erbe des Vaters.
Das heißt, es erben nun nach gesetzlicher Erbfolge die leiblichen Kinder des verstorbenen Vaters.
Und zwar nur die und zu gleichen Teilen.
Sie erben also z.B. Bankguthaben und Sachwerte wie Auto und müssen sich dann um das gerechte verteilen kümmern.
Wer soll das denn wissen ?
Selbst das Auto, in dessen Kfz-Papieren nur der Name des Vaters steht, besagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Übrigens steht das sogar in den neuen Papieren extra drin !
Wagen kann auch rechtlich der Ehefrau gehören.
Beim Bankkonto mit nur 1 Berechtigten ist es wohl ziemlich sicher, das auch nur derjenige der Eigentümer ist.
Beim Gemeinschaftskonto liegt die 50/50 Teilung nahe.
Zugewinngemeinschaft:
Vermögen der Eheleute bleiben grundsätzlich getrennt. Nur was während der Ehe erarbeitet wird wird nach Auflösung der Ehe/Tod geteilt.