Hallo,
wenn die Mutter, Alleineigentümerin eines Hauses, stirbt, keine Geschwister, kein Ehemann, nur eine Tochter hat, die vor der Erbschaft heiratet, erbt dann die Tochter alleine oder der Schwiegersohn auch? Und stimmt es, dass das Erbe bis 400.000 € steuerfrei ist?
Hallo!
Es erben nur Verwandte des Verstorbenen, genauer „Blutsverwandte“.
und das ist im geschilderten Fall NUR die leibliche Tochter. Die tritt die gesetzliche Erbfolge an, ein Testament kann aber anderes bestimmen !
Aber als leibliches Kind bliebe mind. das Pflichtteil, hier 1/2 der Erbsumme.
Ja, Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € und sind auch in der niedrigsten Steuerklasse I, falls man mehr als den Freibetrag erbt.
Beispiel bis 75.000 € mehr =7 % Steuer, bis 300.000 € mehr = 11 % Steuer.
Also ziemlich moderat !
mfG
duck313
Hallo
wenn es kein Testament gibt in dem der Schwiegersohn oder sonst jemand bedacht wurde, greift die gesetzliche Erbfolge.
Erbschaftssteuer in Deutschland:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftsteuer_in_Deut…
Grüße
Mau
Richtig, ohne anderslautendes Testament wäre die Tochter nach der gesetzlichen Erbfolge zur Alleinerbin berufen, § 1924 Abs. 1 BGB, was alle nachfolgenden Erbordnungen ebenso ausschlösse wie grds. alle nicht Blutsverwandten (Schwiegerkinder).
Es sei denn, es wären weitere Kinder der Erblasserin bereits vorverstorben, dessen Erbrecht auf deren Kinder überging.
Und alle Erwerbe von der Erblasserin innerhalb der letzten 10 Jahre sind bis zu einem Freibetrag von insges. 400.000 EUR steuerfrei.
G imager
vielen Dank, das hilft mir
Hallo Herr Dr. Buerstedde,
vielen Dank, das hilft weiter und in diesem Fall muß dann kein Testament erstellt werden.
vielen Dank, das hilft weiter