meine Frage bezieht sich auf eine Eigentumswohnung, die der Mutter meines Mannes gehörte. Die Wohnung war abbezhalt als die Mutter vor Jahren zum 2. Mal heiratete. Kurze Zeit drauf, begang sie Suizid.
Nun wohnte der Ehemann (Witwer) in der Wohnung. Die Kinder der Mutter, meine Mann und seine Schwester, haben das Erbe nicht ausgeschlagen, die Umschreibung der Wohung jedoch bis heute nicht veranlasst. Ebensowenig wie der inzw. verstorbene Ehemann. Er stand nie als Eigentümer in den Grundbüchern, sondern bis heute die Verstorbene.
Nun hat der verstorbene Mann auch eine Tochter.
Nun die Frage: Wer erbt hier was und wie soll vorgegangen werden?
Wenn keine Verfügungen von Todes wegen (Testamente etc.) vorliegen, trat jeweils die gesetzliche Erbfolge ein:
Nach der Mutter erben der Witwer (1/2 bzw. 1/3) und die beiden Kinder je die Hälfte des Restes.
Nach dem Witwer erbt die Tochter allein.
Die Quoten in der Klammer richten sich nach dem Güterstand Zugewinngemeinschaft/Gütertrennung.
Um das Wohnungs-Grundbuch umschreiben bzw. über die Wohung verfügen zu können (Verkauf etc.) benötigen die Erben je einen Erbschein nach den beiden Erblassern. Diesen erhalten sie beim Amtsgericht oder über einen Notar aufgrund der Vorlage der Orig.-Personenstandsurkunden (Sterbe-, Geburts- u. Heiratsurkunden ggf. Scheidungsurteil der Beteiligten). Danach kann das Genannte veranlaßt werden. Den Erbscheinsantrag kann jeweils einer der Erben stellen.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann
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