… wenn die Ehefrau nicht im Grundbuch steht und es noch eine Schwester des Ehemannes gibt.
Es sind noch Hypothekenbelastungen zu zahlen und die Schwester erhält schon lebenslang eine mtl. Erbausgleichszahlung wegen des vorhandenen Grundstückes der inzwischen verstorbenen Eltern meines Mannes.
Ich bekomme nur eine kleine Rente muss ich aus dem Haus ausziehen?
Ein großes Dankeschön für die Beantwortung meiner Frage.
Wenn der Ehemann kein Testamnt hinterlassen hat und weder Abkömmlinge noch die Eltern leben, dann entsteht eine Erbengemeinschaft zwischen der Witwe und der Schwester. Diese Gemeinschaft muss sich einigen, was mit den Nachlasswerten geschehen und wie die Schulden beglichen werden sollen. Verlassen muß die Witwe das Haus nur dann, wenn beschlossen worden ist, es ohne Bewohner zu verkaufen, oder wenn einer der Miterben die Versteigerung beantragt hat und die Witwe das Anwesen nicht ersteigern konnte. Der letztgenannte Vorgang ist für Laien kompliziert, bitte also erneut fragen, wenn hierzu Bedarf besteht.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Sehr geehrter Herr Gintemann,
ich möchte mich bei Ihnen, als erstes, für Ihre schnelle und gut verständliche Beantwortung meiner Frage bedanken.
Jetzt ist handeln notwendig geworden, denn mein Mann lebt gottseidank noch aber er wollte in dieser Angelegenheit nichts unternehmen.
Vielen Dank nochmals und
ganz liebe Grüße aus
Hessen