angenommen, Herr A stirbt.
Im notariellen Testament hat er Frau B (nicht verwandt, nicht verschwägert) als Alleinerbin eingesetzt.
Frau B schlägt das Erbe aus.
Einziger noch lebender Verwandter sei der Halbbruder C, möglicherweise wollte A durch das Errichten des Testaments verhindern, dass dieser erbt, ist aber so nicht im Testament erwähnt.
Wer erbt nach der Ausschlagung der im Testament bedachten Frau B? Der Halbbruder oder der Staat?
Dank an alle Lesenden, Wissenden und Antwortenden!