Wer erbt - Familie oder Staat?

Hallo Ihr Wissenden,

angenommen, Herr A stirbt.
Im notariellen Testament hat er Frau B (nicht verwandt, nicht verschwägert) als Alleinerbin eingesetzt.
Frau B schlägt das Erbe aus.
Einziger noch lebender Verwandter sei der Halbbruder C, möglicherweise wollte A durch das Errichten des Testaments verhindern, dass dieser erbt, ist aber so nicht im Testament erwähnt.

Wer erbt nach der Ausschlagung der im Testament bedachten Frau B? Der Halbbruder oder der Staat?

Dank an alle Lesenden, Wissenden und Antwortenden!

Familie erbt immer vor Staat.

Halbgeschwister sind im Erbrecht völlig gleichgestellt. Also würde nach Ausschlagung des Erben n. Testament der Halbbruder erben.

MfG
duck313

Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

merimies

Hallo Tine_8581 7d
Das kommt darauf an ob die Halbgeschwiester von den Verstorbenen abstammen . Siehe auch hier.

Gruss Koschke !