Wer erbt hier was?

Guten Abend, ich habe folgende Frage bzgl Erbschaft.

M hatte drei Häuser, geschieden u zwei erwachsene Töchter. Beide Töchter haben je ein Haus bereits überschrieben bekommen. Das nun genutzte Wohnhaus wurde vor acht Jahren an die Lebensgefährtin von M verkauft. Zwischenzeitlich haben die beiden auch geheiratet u bewohnen gemeinsam das Haus. F, also die Ehefrau, hat auch zwei erwachsene Kinder.

Meine Fragen:

Wenn M stirbt, was ist mit dem Haus? Das gehörte doch schon vor der Ehe der F. Somit haben die Töchter von
M doch keine Ansprüche darauf, oder?

Testament gibt es keins. Würde ein Testament was ändern?

recht
vielen dank

Hallo,

Das nun genutzte Wohnhaus wurde vor acht Jahren an
die Lebensgefährtin von M verkauft.

Stell Dir vor, das Haus wäre beispielsweise an meinen fiktiven Bruder verkauft worden. M hätte Geld dafür erhlaten. (So sollte es im Kaufvertrag stehen.)

Wenn M stirbt, was ist mit dem Haus?

Das gehört M nicht mehr, sondern jemand anderem. (Egal wem.) Damit ist es aus der Erbmasse raus und steht nicht zur Diskussion.

Das gehörte doch schon
vor der Ehe der F. Somit haben die Töchter von
M doch keine Ansprüche darauf, oder?

Ansprüche darauf haben im Falle des Todes der Eigentümerin deren Erben. (Ich vermute, daß das die Antwort auf Deine Frage ist.)

Testament gibt es keins. Würde ein Testament was ändern?

Zwischen einem Testament und dem Grundeigentum einer anderen Person gibt es keine Verbindung.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Stell Dir vor, M hätte das Haus von der Person A gekauft. Jetzt stirbt A und die Erben von A wollen das Haus zurück, während die Nachkommen von M „rechtlos“ da stehen sollen.

PPS: Es wird einen Grund geben, daß M das Haus verkauft hat. Dieser Wille sollte akzeptiert werden.

Hi,

wenn das Haus tatsächlich zum Marktwert verkauft wurde muss es doch ein Barvermögen geben, dass vererbt werden kann.

Wenn das Haus als Teilschenkung überging könnten nach 8Jahren 20% des gechenkten Teils noch in die Erbmasse einfließen (Falls das nicht inzwischen geändert wurde).

MFG

Hi,

wenn das Haus tatsächlich zum Marktwert verkauft wurde muss es
doch ein Barvermögen geben, dass vererbt werden kann.

es soll menschen geben, die ihr bargeld ausgeben anstatt es zur bank zu bringen - kann aber auch ein gerücht sein…

Wenn das Haus als Teilschenkung überging könnten nach 8Jahren
20% des gechenkten Teils noch in die Erbmasse einfließen
(Falls das nicht inzwischen geändert wurde).

wie kommst du denn darauf ?

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Wenn das Haus als Teilschenkung überging könnten nach 8Jahren
20% des gechenkten Teils noch in die Erbmasse einfließen
(Falls das nicht inzwischen geändert wurde).

wie kommst du denn darauf ?

Hi,

weil viele glauben, daß die Abschmelzung auch bei Schenkungen an die Ehefrau gilt. Das diese aber nur bei Beendigung der Ehe gilt, wissen sie wohl nicht.

Und ob hier überhaupt eine Schenkung vorliegt, weiß man ja auch nicht.

Gruß
Tina

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weil viele glauben, daß die Abschmelzung auch bei Schenkungen
an die Ehefrau gilt. Das diese aber nur bei Beendigung der Ehe
gilt, wissen sie wohl nicht.

Und ob hier überhaupt eine Schenkung vorliegt, weiß man ja
auch nicht.

genau darauf wollte ich hinaus.

Hi,

zum Zeitpunkt der Schenkung war es die Lebensgefährtin, die waren da noch nicht verheiratet. Ich nahm einfach an, dass der Status zum Zeitpunkt der Schenkung zählt.

MFG