Wer erbt hir etwas

Hallo
Ich fang einfach ma an
Meine oma is vor etwar 6 jahren gestorben, darauf hin kam ein testament das micht die stiefschwester von meinem papa erbt sondern die kinder meiner tante nun is mein opa letzte woche verstorben und es kamm raus das meinem Vater seine stiefschwester das Haus Überschrrieben bekommen hat. Mein opa hat das testament ändern lassen was steht meinem papa num zu. steht ihm ein pflicht teil zu (wenn er nicht ganz enterbt wurde.) ich denke den plichtteil meiner oma denk ich so oder so nur steht ihm überhaupt was zu.
is ne risige paragrafen sache ich weis hoffe nur ich bekomme par antworten die uns etwas weiter helfen befor wir zum anwalt gehen.

danke im voraus Marco

Hallo Marco,

bitte entschuldigen Sie, aber Ihre Frage ist nur sehr schwer zu verstehen. Sollte Ihrem Vater nach seiner Mutter ein Pflichtteil zugestanden haben, dürfte dieser Anspruch verjährt sein. Aber möglicherweise gibt es noch Ansprüche aus dem erbfall nach Ihrem Großvater.

Um genaueres zu erfahren, sollte sich Ihr Vater anwaltlich beraten lassen, da sich ohne genaue Kenntnis der Testamente und der jeweiligen Eigentumsverhältnisse Ihrer Großeltern keine definitive Auskunft erteilen lässt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

leider bin ich nicht in der Lage den Sachverhalt richtig zu erfassen.

Aber gut ist, dass Sie zum Anwalt gehen. Ein Fachanwalt für Erbrecht wäre der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de

Hallo,
leider ist Ihr Vortrag für einen Dritten, der die genauen Verhältnisse nicht kennt, nicht klar. Deshalb erste einmal ein paar Fragen:

  1. Warum hat denn die Stiefschwester überhaupt erben sollen? Die gesetzlichen Erben wären doch der Opa und die Kinder der Großeltern gewesen und nicht nur die Stiefschwester.
  2. Wer ist die Tante - in welchem Verwandtschaftsverhältnis steht sie und ihre Kinder?
  3. Die Stiefschwester Ihres Vaters ist von wem das Kind? Opa oder Oma?
  4. Wann hat die Überschreibung stattgefunden und von wem? Opa oder Oma oder beiden?
  5. Was für ein Testament hat den nun Opa ändern lassen? War es eine mit der Oma zusammen verfasst? Dann hätte Opa es nur unter bestimmten Voraussetzungen ändern können.
  6. Jetzt zu der Pflichtteilsansprüchen.
    A. Als die Oma vor 6 Jahren verstarb, hatten die gesetzlichen Erben - Opa und die Kinder der Oma - Pflichtteilsansprüche. Diese sind aber längst verjährt, da diese Frist 3 Jahre beträgt.
    B. Pflichtteilsansprüche jetzt nach dem Tod des Opas verjähren auch erst nach 3 Jahren, diese Frist läuft wohl noch.
    C. Soweit Opa in den letzten 10 Jahren - an wen auch immer - Schenkungen von Wert oder gar Immobilien - vorgenommen hat, haben die gesetzlichen Erben, also Ihr Vater Pflichtteilsergänzungsansprüche (10 % im ersten Jahr nach der Schenkung, 9 % im Jahr darauf usw.)

Das doch alles sehr kompliziert ist, sollten Sie, wenn Punkt C. zutrifft, einen Anwalt oder besser einen Anwaltsnotar aufsuchen.
MfG
PB

Hallo,

Dein Vater hat bei seiner Mutter und seinem Vater einen Pflichtteilanspruch. Da die Mutter (Deine Oma) schon seit sechs Jahren tot ist, kann er nichts mehr verlangen, denn der Pflichtteilanspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis des Todesfalls.

Er hat jetzt einen Pflichtteilanspruch wegen des Todes des Vaters (Deines Opas). Wenn ich Dich richtig verstehe, hat Dein Vater (nur noch) eine Schwester. Dann wäre der gesetzliche Eranspruch je 1/2. Der Pflichtteilanspruch beträgt die Hälfte, also ein Viertel.

Ingeborg

Falls die Übertragung des Hauses länger als 10 Jahre zurückliegt, bestehen diesbezüglich keine Ansprüche der übrigen Erben auf Ergänzung.

Ist Dein Vater das leibliche Kind? Deiner Großeltern?

Hallo
Ich fang einfach ma an
Meine oma is vor etwar 6 jahren gestorben, darauf hin kam ein
testament das micht die stiefschwester von meinem papa erbt
sondern die kinder meiner tante nun is mein opa letzte woche
verstorben und es kamm raus das meinem Vater seine
stiefschwester das Haus Überschrrieben bekommen hat. Mein opa
hat das testament ändern lassen was steht meinem papa num zu.
steht ihm ein pflicht teil zu (wenn er nicht ganz enterbt
wurde.) ich denke den plichtteil meiner oma denk ich so oder
so nur steht ihm überhaupt was zu.
is ne risige paragrafen sache ich weis hoffe nur ich bekomme
par antworten die uns etwas weiter helfen befor wir zum anwalt
gehen.

danke im voraus Marco

Guten Tag Marco,

ich war leider bisher im Urlaub. Deswegen anworte ich erst jetzt.

Ich muss ehrlich gestehen, dass ich bei Ihrem Geschreibsel nicht ganz die Familienverhältnisse durchblicke.

Könnten Sie das viell. nochmal Idiotengerechter für mich auflisten?

Dann blicke ich viell. eher durch und würde Ihnen gerne helfen!

LG aus Stuttgart