Wer erbt in diesem Fall?

Der verstorbene A. (89Jahre) ist Witwer. Keine Kinder.
Er hatte ein paar Jahre eine Freundin, die ihn bis zum Schluss nur ausgenommen hat. Sie hat eine Kontovollmacht und ist im Testament als Erbin eingetragen.
Sie haben nie zusammen gewohnt.
Der einzige lebende verwandte ist sein Bruder.
Bekommt er überhaupt etwas?

Nein! Wn die Eltern noch leben, haben die einen Pflihtteil-Asnpruch. Ingeborg

hallo sonea
im normalfall kann der bruder versuchen den pflichtanteil einklagen. man muss nur genau hinschauen: sind schulden vorhanden lehnt man das erbe besser ab.
wen der verstorbene in seinem testament beerbt, ist seine sache. man kann versuchen widerspruch einzulegen und sich an einen anwalt für erbrecht wenden.
mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
lg sicha

Hallo sonea,
Nein wenn der Bruder nicht im Testament bedacht wurde bekommt er nichts.
Der Witwer hat ja ein Testament zugunsten seiner Freundin gemacht.ob die zusammen gewohnt haben oder nicht spielt keine Rolle .

Der verstorbene A. (89Jahre) ist Witwer. Keine Kinder.
Er hatte ein paar Jahre eine Freundin, die ihn bis zum Schluss
nur ausgenommen hat. Sie hat eine Kontovollmacht und ist im
Testament als Erbin eingetragen.
Sie haben nie zusammen gewohnt.
Der einzige lebende verwandte ist sein Bruder.
Bekommt er überhaupt etwas

Hallo,
wenn die Frau als Alleinerbin eingetragen ist,erbt nur sie allein!Der Bruder ist n i c h t pflichtteilberechtigt!

Hallo,

die testamentarisch benannte Erbin.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,

der Bruder bekommt absolut NICHTS.

ml.

hallo Sonea 1986, der noch lebende Bruder erbt auf alle Fälle den Pflichtteil, wenn er der einzige Verwandte ist, das sind das 50% des Nachlasses. Alle von der Freundin abgehobenen Beträge oder Schenkungen (bis zu 10Jahre zurück), werden von ihrem Erbe abgezogen, die Bank ist verpflichtet die Kontoauszüge nachzuweisen.
Gruß petit

Hallo Sonea1986,

soweit mir bekannt ist, hat der Bruder duch das Testament höchtsens einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Gruß
Pasha

Die Testamentserbin schließt gesetzliche Erben aus. Ferner ist ein Bruder kein Pflichtteilsberechtigter; er erhält also nichts. Weshalb sollte er?
Es besteht Testamentsfreiheit. Der Wille des Verstorbenen ist zu respektieren. Schließlich ist der Nachlaß dessen Vermögen gewesen, womit er machen konnte, wie es ihm beliebte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Fragesteller hieran bei sich etwas ändern möchte…

Der Bruder erhält nichts, nicht einmal einen Pflichtteil, jedenfalls dann, wenn die Freundin Alleinerbin ist.

Tja, das ist schwer zu sagen!.. Ich denke hier muss einer Rechtsexperter her!
Nach meiner Meinung nach das Testament „zählt“, - aber kann anderes auch sein! - Ich bin keine Rechtsexpertin!

Gruss

Cili

Hallo,
normaler Weise ja, aber die Freundin, da sie in Testament eingetragen ist auch.

Sorry mehr kann ich nicht sagen.
Gruß Sylvi

Hallo Sonea,
die Freundin erhält das Erbe, der Bruder erhält nichts.
Schön für die Freundin :frowning:

Hallo Sonea, wenn die Freundin als Erbin per rechtsgültigem Testament eingesetzt ist, erbt sie alleine. Für den Bruder gibt es kein Erbrecht / Pflichtteilsrecht.
Gruß
Hilde

Der Bruder ist nicht pflichtteilsberechtigt.
Sofern das Testament wirksam ist und nicht (wirksam) angefochten werden kann, ist er durch Tetsament enterbt.
Dann würde er nichts bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

Warum könnte für Sie vosorgen sinnvoll sein?
http://www.vorsorgeordnung.de .

natürlich ist ja der bruder, mal schnell zum amtsgericht ehe das konto leer ist. er ist gesetzlicher erbe.

Der Bruder ist nicht erbberechtigt und hat auch keinen Pflichtteilsanspruch. Alleinerbin ist nachdem die Freundin.