Wer erbt Sachen?

Hallo,

nehmen wir an der Vater/Gatte verstirbt und hinterläßt ein Gemälde.
Ein Testament existiert nicht und einzige Erben sind die Frau und die
Tochter.

Soweit mein Wissen micht nicht im Stich läßt, erben beide zu 50% aber
wer hat das Recht auf das Gemälde?

Das derjenige dem das Gemälde wirklich gehört den anderen ausbezahlen
muß ist klar, nur wem gehört es wirklich physisch?

Irgendwie bekommen sie doch beide nur den Pflichtteil (da kein
Testament). Hat niemand anspruch wenn man sich nicht einigt?

Danke und Gruß
Stefan

Das derjenige dem das Gemälde wirklich gehört den anderen
ausbezahlen
muß ist klar, nur wem gehört es wirklich physisch?

Das ist gar nicht klar und auch nicht richtig. Zunächst mal gibt es die Begriffe „wirklich gehören“ oder „wirklich physisch gehören“ gar nicht. Entweder etwas gehört einem oder es gehört einem nicht.

Wenn wir annehmen, dass der Fall wirklich so liegt, wie du sagst - dass also beide zu 50% erben und das Bild auch ganz normal in die Erbmasse fällt -, dann gehört das Bild beiden zusammen. Die Erben bilden eine sog. Gesamthandsgemeinschaft, d.h. jedem gehört das ganze Vermögen, beschränkt durch die Mitberechtigung des anderen.

Irgendwie bekommen sie doch beide nur den Pflichtteil (da kein
Testament).

Auch das ist falsch. Wenn beide nur einen Pflichtteil bekämen, wem würde denn dann der Rest gebühren? Die Erben bekommen alles. Im Übrigen sind Pflichtteilsberechtigte keine Erben, sondern sie haben einen Anspruch gegen die Erben auf Auszahlung ihres Pflichtteils.

Levay

Hallo Levay!

Danke schon mal!

Entweder etwas gehört einem oder es gehört einem nicht.

OK, war blöd ausgedrückt, ich meinte hat einer nur einen Anspruch
und dem anderen gehört es. So wie ich dich verstanden habe gehört
es aber beiden zu gleichen Teilen.

Wenn wir annehmen, dass der Fall wirklich so liegt, wie du
sagst - dass also beide zu 50% erben und das Bild auch ganz
normal in die Erbmasse fällt -, dann gehört das Bild beiden
zusammen. Die Erben bilden eine sog. Gesamthandsgemeinschaft,
d.h. jedem gehört das ganze Vermögen, beschränkt durch die
Mitberechtigung des anderen.

Genau das meinte ich. Was passiert denn wenn die Erben sich nicht
einigen können.
Wird das Bild dann versteigert und jeder bekommt die Hälfte?

Im Übrigen sind Pflichtteilsberechtigte keine Erben,
sondern sie haben einen Anspruch gegen die Erben auf
Auszahlung ihres Pflichtteils.

Das ist klar, mir war nur nicht bewußt das beides Erben sind wenn kein
Testament da ist. Ich war eher davon ausgegangen die Ehefrau ist
Erbin und die Tochter bekommt nur einen Pflichtanteil.

Gruß
Stefan

Hallo!

Genau das meinte ich. Was passiert denn wenn die Erben sich
nicht
einigen können.

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/auseinan.htm

Gruß,

Florian.

1 „Gefällt mir“

Danke (owT)