Wer erbt und gibt es ein Pflichtanteil

Hallo.
Habe heute einen Brief vom Notariat bekommen, da meine Oma mit der ich keinen kontakt mehr habe verstorben ist. Meine Oma hat eine Ehemann der noch lebt und 2 Töchter wovon eine noch lebt (meine Tante) und eine gestorben ist (meine Mutter).
Beigefügt ist nun ein handgeschriebenes Testament in dem meine Tante als Alleinerbin bestimmt wird und die Familie meiner Mutter also ich und mein Bruder ausgeschlossen werden.
So in dem Brief vom Notar steht jetzt das ich 2 Wochen Zeit habe mich zu äußern. Ein bekannter hat nämlich gesagt, daß mir und meinem Bruder einen Pflichtanteil zusteht, da unsere Mutter verstorben ist.
Stimmt daß und was soll ich tun?

Hallo,
alle gesetzlichen Erben erster Ordnung, (Kinder Kindeskinder) haben einen Pflichtteilsanspruch. Im vorliegenden Fall erbt der Opa (Ehemann) gesetzlich die Hälfte, die drei Kinder (Sie sind die Nachfolgeerbin Ihrer Mutter) erben die andere Hälfte je zu einem drittel Anteil = 1/6 vom Erbteil der Oma. Davon steht Ihnen in bar, also in Geld, ein Pflichtteile in Höhe von 1/12 der Erbmasse zu. Der Opa ist auskunftspflichtig, was an Nachlass vorhanden ist. Ggf. muss er die Auskunft eidesstattlich versichern oder sonstwie nachweisen.
MfG
PB

Hallo,

am besten gehen Sie zu einem Anwalt und lassen sich von ihm beraten.

Grundsätzlich steht Ihnen und Ihrem Bruder bei der geschilderten Situation ein Pflichtteil zu. Um diesen errechnen zu können, haben Sie gegenüber dem Erben einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und einen Wertermittlungsanspruch.

Sobald feststeht, wer Erbe geworden ist, sollten Sie denjenigen unter Fristsetzung auffordern, Ihre Ansprüche zu erfüllen. Aber das wird Ihnen ggf. der Kollege selbst erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

OK also habe ich Anspruch auf einen Pflichtanteil. Muß ich jetzt auf den Brief vom Notar antworten oder wo und wie beantrage icht meinen Pflichtanteil.
Für eine erneute Auskunft wäre ich sehr dankbar !
MfG

Also brauch ich um meinen Pflichtanteil zu bekommen wirklich einen Anwalt oder gibt es da auch andere Möglichkeiten ?? Meistens sind Anwälte ja sehr teuer und ich weiß ja jetzt nicht wie hoch mein Pflichtanteil ist!

MfG

Hallo, tut mir leid, aber die Frage kann ich nicht beantworten. Empfehle ein persönliches Gespräch mit dem Notar. MfG Löwenkind

Hallo,

Sie brauchen natürlich nicht unbedingt einen Anwalt.

Was Sie ohne Anwalt unternehmen können, habe ich Ihnen ja schon geschrieben. Aber es empfiehlt sich trotzdem, sich einmal beraten zu lassen. Aber eine Ferndiagnose ist hier weder möglich noch erlaubt. Eine Erstberatung dürfte auch nicht mehr als 190,- € zzgl. MwSt kosten. Brutto sind das 226,10 €.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo. Nicht falsch verstehen. Ich wollte keine Ferndiagnose sondern nur wissen ob der gesetzliche Pflichtanteil überhaupt bei mir besteht bevor ich mich in irgendwelche Kosten stürze. Und meine 2 Frage war auch nur ob ein Rechtsanwalt zwingend notwendig ist oder ob ich selbst den Pflichtanteil einfordern kann.
Ich danke ihnen auf jeden Fall für ihre Bemühungen.

MfG

Ein handgeschriebenes Testament ist kein Erbnachweis. Es muss also von der Tante ein Erbschein beim zust. Amtsgericht (in Baden Würtemberg Notariat) beantragt werden. Dann wird erstmal geklärt ob das Testament überhaupr wirksam ist.

Wenn der erbschein erteilt ist musst du auf die Tante zugehen und deinen Pflichtteil fordern (1/8 des Erbes in Geld)

Hallo,

Ansprechpartner für den Pflichtteilsanspruch ist / sind die Erben. Sie müssen also den/die Erben anschreiben und offiziell Ihren Pflichtteilsanspruch fordern. Zuvor fordern Sie aber die genaue Liste über den tatsächlich vorhandenen Nachlass. Vergessen Sie nicht zu fragen, welche größeren Summen oder sonstige Vermögenswerte in den letzten 10 Jahren vor dem Tod von der Verstorbenen - an wen auch immer - verschenkt über übertragen wurde. Auch daran haben Sie einen Pflichteils- (ergänzungs) Anspruch.

Sie können auch dem Notar antworten. Zu fordern haben Sie aber Ihren Anspruch von den gesetzlichen oder testamentarisch eingesetzen Erben.

MfG
PB

Hallo,

keine Sorge, ich habe Sie nicht falsch verstanden. Ich hoffe aber, Sie verstehen mich auch nicht falsch. Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass es nicht unproblematisch ist, solche Fragen in diesem Rahmen zu besprechen.

Mir als Anwalt sind durch das Rechtsberatungsgesetz und diverse berufsrechtliche Regelungen Schranken gesetzt. Und die Antworten von Laien sind immer mit Vorsicht zu genießen. Deswegen der Rat zur anwaltlichen Beratung, spätestens wenn Sie keine oder keine zufriedenstellende Antwort bei der Erbin erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Wahrscheinlich haben Sie die Eröffnungsniederschrift eines Notars in Baden-Würtemberg erhalten.

Ansonsten erfolgt die Eröffnung von Testamenten durch die Nachlassgerichte.

Sollten Sie Hinweise auf die Unwirksamkeit des Testaments haben, bzw. noch weitere Testamente kennen, sollten - sie ggf. mit Einschaltung eines Fachanwalts für Erbrecht - Stellung nehmen.

Der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht bietet sich auch gerade für die Frage, ob Sie den Pflichtteil fordern können bzw. sollten.

Weitere Hinweis zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo,

Dein Bekannter hat recht, Du bist Pflichteilberechtigter. Deine Mutter hätte ohne Testament 1/4 geerbt, der Pflichtteil hätte dann 1/8 (= die Hälfte) bewtragen. Diser Teil steht Dir und Deinem Bruder gemeinsam zu, d.h. jeder bekommt jetzt 1/16.

Die 14 Tages-Frist durch den Notar ist juristisch unerheblich. Du kannst den Pflichtteil innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Todesfall einfordern.
Ingeborg

Ja, der Pflichtteilanspruch besteht gesetzlich. Auch bei Enterbung per Testament.