Wer erbt und zu welchen teilen

hallo erst mal,
Meine Frage: ein verheirateter Mann stirbt hat keine eigenen Kinder, noch eine lebende Schwester, wer erbt und zu welchen Teilen. Haben Kinder seiner schon verstorbenen Geschwister einen Erbanspruch?

Hallo !

Ein „verheirateter Mann“ hat doch eine Ehefrau,die würde doch erben.
Ohne Testament mit gesetzlicher Regelung die Hälfte,die andere Hälfte die gesetzlichen Erben des Mannes.
Das wären bei Kinderlosigkeit dessen Eltern bzw. deren Nachkommen als Ersatzerben.
Gibts noch eine Schwester des Mannes,dann erben Kinder der Schwester(also Neffen und Nichten des Verstorbenen) nicht.

MfG
duck313

Danke erst mal duck313,
wenn ich das richtig verstehe bekommt die Ehefrau die Hälfte, die Schwester des Verstorbenen die andere. Die Kinder seiner schon verstorbenen Geschwister bekommen also nichts.

MfG Speedy

Hallo !

Nur wenn es kein Testament gibt,sonst kann und wird sicherlich die Ehefrau alles erben.
Und die Schwester erbt dann auch nur mit,wenn die Eltern des Mannes beide bereits verstorben sind,dann tritt die Schwester als direkter Abkömmling in die Reihe,falls Schwester auch verstorben wäre,dann deren Kinder(also Neffen/Nichten des Mannes) usw.

MfG
duck313

Hi, Geschwister haben keinen gesetzlichen Erbanspruch. Deren Kinder dann infolge auch nicht.
Ohne Testament ist die Ehefrau Alleinerbin.
Wenn keine Kinder des Versdtorbenen existieren aber seine Eltern oder ein Elterteil noch leben, erben diese zu je 1/4.
MfG ramses90

Hallo !

Nur wenn es kein Testament gibt,sonst kann und wird sicherlich
die Ehefrau alles erben.

Ohne Testament ist die Frau zunächstmal Alleinerbin.
Geschwister sind in der gesetzlichen Erbfolge NICHT erbberechtigt!

Und die Schwester erbt dann auch nur mit,wenn die Eltern des
Mannes beide bereits verstorben sind,dann tritt die Schwester
als direkter Abkömmling in die Reihe,falls Schwester auch
verstorben wäre,dann deren Kinder(also Neffen/Nichten des
Mannes) usw.

Das ist eine definitiv falsche Aussage, weil, wenn die Eltern verstorben sind, nicht deren weitere Kinder, sondern allein die Ehefrau des Verstorbenen die alleinige Erbin ist und bleibt.
ramses90

MfG
duck313

Hallo !

Danke für die Berichtigung !

Geschwister erben bei gesetzlicher Erbfolge niemals ?

Erblasser hat keine Kinder,keine Ehefrau,Eltern verstorben,aber Bruder/Schwester leben noch ?

MfG
duck313

bitte erst das gesetz lesen, bevor du solche behauptungen aufstellst:

§ 1931 BGB:
(1) Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen…

§ 1925 BGB:
(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Subsumtion:
Schwester des Erblassers ist Abkömmling der Eltern des Erblasser. Ehefrau erbt zu 1/2 (§ 1931 Abs.1 S.1 2.Var.), Schwester erbt zu 1/2.

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kleine fallbezogene ergänzung:

hat der erblasser neben der ehefrau (1/2) z.b. zwei geschwister und die eltern sind vorverstorben, dann erben die geschwister zu je 1/4 (2 x 1/4 = 1/2).

ist etwa der bruder vorverstorben, dann erhalten seine abkömmlinge seinen erbteil (1/4). hat der bruder z.B. 2 kinder, dann erben sie zu je 1/8.

gesetzlich festzumachen an §§ 1925 Abs.3 S.1 i.V.m. 1924 Abs.3 und 4 BGB.

hallo noch mal, also nun bin total verwirrt. ich versuche noch mal zusammen zu fassen.
Erblasser hinterläßt Ehefrau,eine leibliche Schwester und es gibt kein Testament. Seine Eltern sind schon vor Jahren gestorben und seine anderen Brüder auch.

MfG Speedy

Speedy so zu verwirren ist nicht sehr hilfreich!

hat der erblasser neben der ehefrau (1/2) z.b. zwei
geschwister und die eltern sind vorverstorben, dann erben die
geschwister zu je 1/4 (2 x 1/4 = 1/2).

und was ist mit:
§ 1932 Voraus des Ehegatten???

Bei Zugewinngemeinschaft steht der überlebenden Ehegattin gegenüber Erben 1. und 2. Ordnung grundsätzlich ein weiteres 1/4 zu!

MfG
Garten-Fan

Hallo !

Schau mal oben nach was „Hendrik 4 you“ geschrieben hat,der zitierte BGB-Paragraphen zum Erbrecht.
Danach erbt die Ehefrau eine Hälfte und die Schwester die andere Hälfte als einziger Nachkomme der eigentlich erbberechtigten Eltern des Mannes.
Immer im Falle „Kein Testament“ .

MfG
duck313

Hallo speedy6566,

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

Hier kann man das an einer Tabelle ganz einfach nachvollziehen!
Nür muss der Güterstand der Eheleute noch ermittelt werden, bei den meisten Ehepaaren ist das die Zugewinngemeinschaft.

MfG
Garten-Fan

die Rechnung stimmt auch nicht denn neben dem gesetzlichen Erbteil steht der Ehefrau gegenüber den Erben der 2. Ordnung der Voraus http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1932.htmlzu 1/4 und der Zugewinnausgleich http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1371.html zu 1/4 = insgesamt 3/4 zu.
Das restliche 1/4 geht dann an die Erben der 2. Ordnung.
ramses90

Hallo Speedy,

hallo noch mal, also nun bin total verwirrt.

Das ist kein Wunder bei den uneinheitlichen Antworten!

Erblasser hinterläßt Ehefrau,eine leibliche Schwester und es
gibt kein Testament. Seine Eltern sind schon vor Jahren
gestorben und seine anderen Brüder auch.

Wieviel Brüder hatte der Erblasser und wer davon hat lebende Nachkömmlinge?

MfG
Garten-Fan

Hallo Garten-Fan,
Also der Erblasser hatte noch 4 Brüder deren Nachkommen wären:

  1. 5 Kinder
  2. 3 Kinder
  3. 3 Kinder
  4. 2 Kinder

MfG Speedy

der voraus wird nicht in einer quote wiedergegeben, es handelt sich um ein (gesetzl.) vermächtnis, also einen schuldrechtlichen anspruch, der gegenüber den erben besteht.

das pauschale 1/4 nach §§ 1931 Abs.3, 1371 Abs.1 BGB ist nur im falle der sog. erbrechtlichen lösung hinzuzurechnen.

die alternative ist die güterrechtliche lösung, also der kleine pflichtteil plus dem zugewinnausgleichsanspruch, §§ 1371 Abs.3, 2303 Abs.2 S.1 BGB.

welche lösung für den fragesteller am günstigsten ist, muss er selbst ausrechnen.

Hallo Speedy,

also bei Zugewinngemeinschaft, das ist der Normalfall:

Ehefrau 1/2 und 1/4 Voraus = 3/4

Bei 5 Geschwistern steht jedem von dem restlichen 1/4-Erbteil 20 % zu. Also der noch lebenden Schwester 1/20, den jeweiligen Kindern der verstorbenen Brüder auch jeweils 1/20, bei Sohn 1 müssen sich z.B. die 5 Kinder diesen 1/20tel-Anteil teilen usw. mit Söhnen 2 bis 4. Meine Bruchrechnungs-Kenntnisse treffen da an ihre Grenzen, sorry.
Am besten in eine Excel-Tabelle einfügen!

Und bitte abklären, ob Zugewinngemeinschaft! Ich hoffe, du bist nicht Sohn von Bruder 1, das wäre 1/100tel! Viel Glück und Guten Rutsch.

MfG
Garten-Fan

Hallo Garten-Fan,
Vielen vielen dank für deine Mühe. Nun habe sogar ich es endlich begriffen lach und freu :smile:. Zu deiner Beruhigung gehöre ich nicht zu den 5 Kindern lach.

Möchte mich noch bei all den anderen die so fleißig geschrieben haben bedanken und wünsche allen besonders dir Garten-Fan einen guten Rutsch ins neue Jahr

MfG Speedy

Hallo Speedy,

ich hatte schon Angst, mit meiner Frage (ob Sohn mit 5 Kindern) gegen FAQ:1129 verstossen zu haben. Aber ich glaube dieser kleine Spaß wird uns verziehen!

LG
Garten-Fan