hallo,
wie sieht die gesetzliche erbfolge aus bei einer familie, deren vater (bald) stirbt, der eine ehefrau, zwei erwachsene kinder und ca. 50000 euro hinterläßt? (keine immobilien, nur barvermögen)
und was müßte er tun, damit seine ehefrau alles erbt?
Hallo,
wie sieht die gesetzliche erbfolge aus bei einer familie,
deren vater (bald) stirbt, der eine ehefrau, zwei erwachsene
kinder und ca. 50000 euro hinterläßt? (keine immobilien, nur
barvermögen)
Besteht der (Normal-) Fall der Zugewinngemeinschaft, bekommt sie 1/4 als pauschalierten Zugewinnausgleich zuzüglich 1/4 als gesetzlichen Erbteil, als insgesamt 1/2. Den Rest teilen sich die Kinder, jedes bekommt hier also 1/4.
und was müßte er tun, damit seine ehefrau alles erbt?
Er müsste sie testamentarisch als Alleinerbin einsetzen. Dann können die Kinder allerdings immer noch den Pflichtteil von ihr verlangen. Der würde je 1/2 des gesetzlichen Erbteils in Geld ausmachen. Jedes Kind könnte von ihr also 1/8 des Erbes als Auszahlung verlangen.
Gruß Holger
Hallo Holger
zusätzlich könnten die Eltern von den Kindern eine
Erbverzichtserklärung unterschreiben lassen, mit der die Kinder erst
erben, wenn beide Eltern verstorben sind.
In der Schweiz ist das problemlos möglich, ob das in Deutschland auch
geht, weiss ich nicht.
Gruss
Heinz
Vielen Dank Holger
für deine Info!
Ich vergaß zu fragen, was passiert, wenn der Vater ein Kind bevorzugt bzw. als Alleinerben einsetzt. Vermutlich haben die anderen dann auch Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, oder?
Hallo Heinz,
das geht in Deutschland auch, bedarf aber zur Wirksamkeit der notariellen Beurkundung.
http://dejure.org/gesetze/BGB/2348.html
Gruß Holger
Ja!
Davon nicht betroffen ist der pauschalierte Zugewinnausgleich der Ehefrau (1/4). Der steht ihr auch bei einer Enterbung voll zu.
Gruß Holger
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Hallo,
und was müßte er tun, damit seine ehefrau alles erbt?
Er müsste sie testamentarisch als Alleinerbin einsetzen. Dann
können die Kinder allerdings immer noch den Pflichtteil von
ihr verlangen. Der würde je 1/2 des gesetzlichen Erbteils in
Geld ausmachen. Jedes Kind könnte von ihr also 1/8 des Erbes
als Auszahlung verlangen.
Es gibt zwei mehr oder weniger probate Mittel, die Kinder vom Pflichtteil nach dem erstversterbenden Elternteil abzubringen.
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Gemeinsames Testament der Eltern mit Strafklausel, wonach Kinder, die nach dem Erstversterbenden den Pflichtteil geltend machen, auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil bekommen sollen. Das ist die Variante, die nicht unbedingt funktionieren muss, die aber sinnvoll ist, wenn man mit den Kindern die Sache nicht gütlich vereinbaren kann.
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Notarieller Erbvertrag mit den Kindern, wonach diese nach dem Erstversterbenden auf Erb- und Pflichtteil verzichten.
Da es hier um viel Geld geht, sollte man einen spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar aufsuchen. Im Erbrecht gibt es 1001 Fußangel. Welche gefährlich werden können, kann man nur im konkreten Einzelfall im Rahmen eines Beratungsgesprächs klären.
Gruß vom Wiz