Wer erbt, wenn Ehemann oder -frau stirbt?

Hi,

wer ist der gesetzl. festgelegte Erbe, wenn einer der Eheleute verstirbt und keine bzw. Kinder vorhanden sind? Sind die Geschwister des verstorbenen Gatten auch Erben?

LG

Babsi

Hallo!

Mit Testament erbt überlebender Partner alles, wenn das so gewollt wird.
Pflichtteil für Eltern.

Gibt’s kein Testament, dann erbt der überlebende Partner nur 1/2, die andere Hälfte geht an die Erben 2. Ordnung = Eltern des Verstorbenen,Geschwister,Neffen/Nichten usw.

Sind die Eltern schon tot, dann an die eigenen Geschwister.
Gibt’s die nicht mehr, dann an die Neffen und Nichten usw

Gibt’s keine Geschwister, dann kommt sogar die Linie der Großeltern, Onkel/Tanten/Cousin/Cousine usw. in Betracht (3. Ordnung).

mfG
duck313

Hi, da: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
steht alles dazu drin, mit und ohne Kinder.
Mit Kindern erben die Geschwister des Erblassers nix, ohne Kinder und ohne Testament erben sie mit.
MfG ramses90

Hi,

d.h. angenommen, die Eltern haben kein Testament gemacht. Dann erben nicht nur deren Kinder sondern auch die Geschwister der Eltern, sofern sie noch leben???

Hab ich das so richtig verstanden?

lg.
Babsi

Hi,

also völlig egal, ob die Eltern ein Testament gemacht habe oder nicht. Es erben nur
der verbliebene Gatte und die Kinder, falls die vorhanden sind. Und sonst nur der verbliebene Gatte ???

lg, BABSI

Hi,

d.h. angenommen, die Eltern haben kein Testament gemacht. Dann
erben nicht nur deren Kinder sondern auch die Geschwister der
Eltern, sofern sie noch leben???

Hab ich das so richtig verstanden?

Hallo

Die 2. Erbordnung (Eltern, Geschwister , ggf. Neffen und Nichten usw.) erbt zusammen mit dem Ehegatten des Erblassers nur sofern keine Abkömmlinge des Erblassers mehr vorhanden sind.
Wenn Abkömmlinge da wären, schließen diese die Erben der 2. Ordnung aus.

ml.

Hi,

also völlig egal, ob die Eltern ein Testament gemacht habe
oder nicht. Es erben nur
der verbliebene Gatte und die Kinder, falls die vorhanden
sind.

Richtig.

Und sonst nur der verbliebene Gatte ???

Mit Testament erbt, wenn die Eltern des Erblassers nicht mehr leben, nur der verbleibende Gatte.
Ohne Testament, erben die Geschwister mit.
MfG ramses90

lg, BABSI

Hi!

gilt das auch für Adoptivkinder?

Liebe Grüße,

BABSI

Hi!

gilt das auch für Adoptivkinder?

Hallo,

Adoption kann bei einigen Sonderfällen wie Halbwaisen oder Stiefkindadoption recht kompliziert werden beim Erbrecht.
Wenn man aber von der Volladoption eines Minderjährigen (Elternpaar adopiert fremdes minderjähriges Kind) ausgeht, gelten diese als leibliche Kinder mit denselben erbrechtlichen Auswirkungen.

ml.