Vater, Mutter, 1 Kind. Die Eltern hatten ein Testament welches geregelt hat das der Längstlebende erbt. Der Vater ist verstorben, die Mutter somit zunächst Alleinerbin. Muss die Mutter um sicher zu stellen das die Tochter nach ihrem Tod alles erbt auch ein Testament machen, um auszuschließen das evtl. von ihrer Seite Eltern oder Geschwister erbberechtigt sind?
Wenn in dem elterlichen Testament der Längstlebende einen Erben bestimmt hatte (also wohl die Tochter), dann ist ein neues T. der Mutter nicht erforderlich. Anderenfalls natürlich ja. Dabei sollte immer auch an den Fall gedacht werden, dass die Erbin vorher versterben könnte, und dafür ein Ersatzerbe benannt werden sollte.