… oder die schwester?
Ich bin schwanger und mein Mann verstarb. Nun gelte ich und das kind als erben. kann ich für mein kind dass erbe ausschlagen? wenn ja; wer erbt dann seinen teil Ich, oder die Schwester meines verstorbenen Mannes?
Die Ausschlagung im Namen des Kindes ist nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam. Wird sie wirksam, dann erbt die Witwe drei Viertel und die einzige Verwandte der 2. Erbordnung den Rest (wäre die Schwester, wenn weder die gemeinsamen Eltern noch andere Geschwister oder deren Abkömmlinge leben).
H.G.