Wer erbt wie viel bei Ausschlagungen... ?

Hallo, ich habe eine Frage und werde versuchen sie anhand eines kleines Beispiels zu erklären.

Es gibt eine Familie mit drei Kindern. Der Vater stirbt und hinterlässt seine Frau und seine drei erwachsenen Kinder. Beim Erbe handelt es sich um div. Verbindlichkeiten und eine Immobilie. Alles in allem ein finanzielles Plus wenn man alles gegenrechnet etc.

Zwei Kinder wollen kein Erbe, da die Mutter kein Geld „flüssig“ hat. Nur das dritte möchte auf einmal seinen Anteil ausgezahlt haben.

Wie errechnet man den Anteil? Bekommt das Kind mehr wie es bekommen hätte wenn alle Kinder auf ihr Erbe bestanden hätten?

Hallo Stefan,

da die Menschen und die jeweiligen Umstände nicht genormt sind, muss da wohl jeder Einzelfall für sich betrachtet und bewertet werden. Aber es gibt auch Fälle an denen man Beispiele beschreiben kann, weil solche Konstellationen sehr oft (oder am meisten?) auftreten. Das sagt aber natürlich nur ganz begrenzt etwas über das von dir genannte Beispiel aus. Hier wäre jetzt ein Beispiel was wahrscheinlich sehr oft vorkommt und deswegen auch in deinem Beispiel zutreffen könnte.

Es gibt eine Familie mit drei Kindern. Der Vater stirbt und hinterlässt seine Frau und seine drei erwachsenen Kinder. Beim Erbe handelt es sich um div. Verbindlichkeiten und eine Immobilie. Alles in allem ein finanzielles Plus wenn man alles gegenrechnet etc.

In einer Ehe ist es oft so dass die Besitztümer (z.B. Immobilien) beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehören. Also wenn eine Immobilie z.B. 200.000 € Wert hat, dann gehören der Ehefrau oft schon zu Lebzeiten des Ehemannes 100.000 € dieser Immobilie. Das Erbe des Ehemannes würde dann also nur 100.000 € ausmachen. Diese 100.000 € würden sich dann die Ehefrau und die 3 Kinder Teilen müssen, so dass jeder Teil 25.000 € betragen würde.

Die Verbindlichkeiten muss ich bei diesem Beispiel erstmal außer Acht lassen, da es dafür zu unterschiedliche Konstellationen gibt. Je nach Art der Verbindlichkeiten könnte die Ehefrau eventuell als überlebende Gesamtschuldnerin die gesamten Verbindlichkeiten zu tragen haben. Oder wenn die Verbindlichkeiten nur den Ehemann betreffen, wären diese von den Erben zu begleichen. Es könnte auch sein dass die Verbindlichkeiten höher als das Erbe (100.000 €) wären und dass deswegen alle Erben das Erbe ausschlagen. In diesem Fall würde der Ehefrau 100.000 € der Immobilie gehören, die restlichen 100.000 (Erbe des Ehemannes) würden den Gläubigern gehören.

Zwei Kinder wollen kein Erbe, da die Mutter kein Geld „flüssig“ hat. Nur das dritte möchte auf einmal seinen Anteil ausgezahlt haben. Wie errechnet man den Anteil? Bekommt das Kind mehr wie es bekommen hätte wenn alle Kinder auf ihr Erbe bestanden hätten?

Das kommt wie gesagt auf die Art der Verbindlichkeiten an. Da man dazu ohne genauere Infos nichts sagen kann, hier ein Beispiel wie es ohne Verbindlichkeiten sein könnte.

Wert der Immobilie 200.000 €

Der Ehefrau gehören schon zu Lebzeiten des Ehemanns 100.000 €

Höhe des Erbes wäre 100.000 €

Ehefrau + 3 Kinder würden normal je 25.000 € bekommen (100.000 € / 4 Erben)

2 Kinder verzichten auf das Erbe

Ehefrau + 1 Kind würden je 50.000 € bekommen (100.000 € / 2 Erben)

Wie bereits gesagt, kann das nur als ein Beispiel von vielen gelten. Die tatsächlichen Zahlen könnte man erst nach Kenntnis der genauen Umstände (Art und Höhe der Verbindlichkeiten, Eigentumsverhältnisse der Immobilie während der Ehe, gesetzliche Erbfolge oder Testament usw. usw.) nennen.

Gruß
N.N

Hi, der Ehefrau stehen 50% vom Erbe des Ehemannes zu, den 3 Kindern stehten je 16,66% zu.
Wer sich das Erbe auszahlen lässt, bekommt also 16,66% vom väterlichen Erbe.
Die Ehefrau ist gut beraten in diesem Fall, ein Testamant zu verfassen in dem dieses Kind bei ihrem Tode auf den Pflichtteil gesetzt wird.
MfG ramses90

Hallo!

In einer Ehe ist es oft so dass die Besitztümer (z.B.
Immobilien) beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen gehören.
Also wenn eine Immobilie z.B. 200.000 € Wert hat, dann gehören
der Ehefrau oft schon zu Lebzeiten des Ehemannes 100.000 €
dieser Immobilie. Das Erbe des Ehemannes würde dann also nur
100.000 € ausmachen. Diese 100.000 € würden sich dann die
Ehefrau und die 3 Kinder Teilen müssen, so dass jeder Teil
25.000 € betragen würde.

Hier stimmts nicht!

Du rechnest es doch richtig vor, Mutter gehört bereit die Hälfte am Haus, also erbt sie vom Ehemann die Hälfte(gesetzl. Regelung) sowieso allein.
Die andere Hälfte teilen sich die Kinder, bei 3 Kindern also 1/3 von der Hälfte(hier im Beispiel von 50.000 €).

Mutter 50.000 €
3 Kinder je ca. 16.700 €

MfG
duck313

Zur Berechnung der Erbanteile ist zunächst die Erbquote des Ehegatten zu ermitteln. Diese hängt davon ab, in welchem Güterstand die Eheleute gelebt haben und ob ein Zugewinnausgleichsanspruch geletnd gemacht wird.
(zu Einzelheiten s. http://www.testamentratgeber.com/?page_id=921)

Im Regelfall des gesetzlichen Güterstandes und eines pauschalen Zugewinnausgleichs beträgt die Erbquote des Ehegatten neben den Kindern 50%… Die anderen 50% teilen sich die Kinder.

Wenn zwei der drei Kinder die Erbschaft ausschlagen, werden sie so behandelt, als seien sie bereits vorverstorben. Wenn sie keine eigenen Abkömmlinge haben, die an ihre Stelle treten, bedeutet dies, dass das nicht ausschlagende Kind die 50% alleine erbt. Die Ausschlagung erhöht jedenfalls solange ein Kind nicht ausschlägt nicht den Erbteil der Mutter, was vermutlich gewolt war.

Zu Lebzeiten hilt hiergegen eine testamentarische Enterbung in Verbindung mit einer sog. Pflichtteilsstrafklausel.