ich würde mich gerne über folgenden Fall erkundigen.
Eltern A und H haben sich gemeinsam ein Haus gekauft.
Die einzigen Erben hierfür sind die Kinder N (Sohn aus erster Ehe von H; nicht von A adoptiert) und S.
A und H werden noch ein Testament auf Gegenseitigkeit verfügen.
Wer erbt im Todesfall was? Macht es hier einen Unterschied, welcher der Eltern zuerst stirbt? Wie sieht der Pflichtanteil - trotz Testament auf Gegenseitigkeit - hier aus?
Mit welchen zusätzlichen Kosten (z.B. Steuern) ist hier noch zu rechnen?
Eltern A und H haben sich gemeinsam ein Haus gekauft.
Die einzigen Erben hierfür sind die Kinder N (Sohn aus erster
Ehe von H; nicht von A adoptiert) und S.
A und H werden noch ein Testament auf Gegenseitigkeit
verfügen.
Wer erbt im Todesfall was?
Im Regelfall der Zugewinngemeinschaft verheiratet, würde der Ehegatte des Erstversterbenden 1/4 Erbquote plus 1/4 pauschalierten Zugewinn bekommen, die leiblichen Kinder des Erblassers teilen sich anteilig die andere Hälfte. Testamentarisch eine andere Erbfolge verfügt, wäre der Pflichtteilsanspruch des Enterbten die Hälfte dieser gesetzlichen Erbquote (nicht Zugewinnanspruch!) in Geld.
An dem Reinnachlass des Längstlebenden, Letzversterbenden wären nur dessen Kinder erbberechtigt - es sein denn, dies würde in einem wechselseitigen Testament mit unbefreiter, d. h. unabänderlichen Vorerbschaft des Länsgtlebenden zugunsten der Nacherben (alle Kinder) anders bestimmt.
Der grundbuchliche Miteigentumsanteil am Haus (1/2) des Erstversterbenden würde demnach ebenso anteilig den Erben zufallen.
Der Anspruch richtet sich auf das dem Verstorbenen anrechenbare Vermögen (Reinnachlass) abzügl. der Nachlassverbindlichkeiten und Bestattungskosten.
Mit welchen zusätzlichen Kosten (z.B. Steuern) ist hier noch
zu rechnen?
Über dem Steuerfreibetrag von 500.000 EUR (Ehepartner) bzw. 400.000 EUR (Kind)fiele Erbschaftssteuer an.