Hallo,
Sorry, für die späte Antwort.
- In der Lebensversicherung kann man jeden als bezugsberechtigte Person eintragen, es kommt kein anderer an das Geld dran.
- Bei der Bank hinterlegte Vollmachten gelten ebenfalls solange bis sie widerrufen werden.
Als Tochter stehen Sie im 1. Rang der Erbfolge, der Ehemann hat, wenn Ihre Mutter ein Testament (handgeschrieben und unterschrieben) gemacht hat und Sie als Alleinerbin eingetragen hat, evtl. noch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil (genau kann ich es leider nicht sagen).
MfG
K.S.