Wer erbt? Willenserklärung bei der Bank gültig?

Hallo liebe Expertinnen und Experten,
meine Mutter hat bei der Bank, für den Fall Ihres Todes, mich, die einzige Tochter, als Begünstigte eingetragen. Das gleiche gilt für ihre Lebensversicherung. Das war vor einigen Jahren. Nun hat sie geheiratet, und sagte mir, dass sie nichts an der Willenerklärung ändern möchte (da die finanzielle Situation ihres Ehemannes gut ist). Sie geht davon aus, dass die Unterschriften auf den Verträgen (Bank, Versicherungen) weiterhin Gültigkeit haben, und ich alleine erben würde. Hat sie recht? Mich zweifelt es ein wenig diesbezüglich. Wenn sie irrt, was müsste sie machen, damit ihr Wille geschehe? Herzlichen Dank in Voraus Gruß Amaya

Begünstigt sind weiterhin Sie,den es hat sich ja nichts geändert.
Ihre Mutter kann den Vertrag allerdings auf ihren neuen Namen ändern,damit die Angelegenheit auf dem neusten Stand ist,
lieber Gruß Helga

Hallo Amaya, so weit ich weiß steht dem Ehepartner die Hälfte des Vermögens zu. Würde aber an Ihrer Stelle am besten einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar fragen.

mfg
Silvia

Hallo,

Erben werden im Falle des Todes der Mutter der Ehemann und dann die Kinder zu je gleichen Teilen.
Die Frage ist dann jedoch was zum Erbe gehört. Stellen die Verträge bei der Bank und der Versicherung einen sogenannten Verrag zugunsten Dritter dar, gehen diese beiden Dinge nicht in die Nachlassmasse sondern an den unmittelbar begünstigten - also Sie.

Eine Begünstigung bei einer Lebensversicherung ist regelmäßig so ein Vertrag. Bei der Sache mit der Bank würde ich noch einmal konkret nachfragen. Banken sind in solchen Fällen recht eigen! Es muss klar sein um was für einen Verfügung es sich handelt.

ml.

Hallo Amayaa,
für den Fall des Todes ihrer Mutter erbt im gesetzlichen Güterstand der Ehemann 1/2 Anteil und Sie als Tochter 1/2 Anteil. Es wäre von Ihrer Mutter aus evtl. notwendig ein Testament zu errichten. Nähere Auskunft kann Ihnen ein Notar geben.
Mit freundlichen Gruß
Günter

Hallo,

also, wenn die Mutter bei der Bank und bei der Lebensversicherung Sie als Bezugsperson bezeichnet hat, so fällt dieses Geld nicht in den Nachlass und geht ohne Erbschein usw. auf Sie über. Sie brauchen bei der Bank und der Versicherung nur die Sterbeurkunde vorzulegen und erhalten zweifellos die auszubezahlende Summe.
Falls Ihre Mutter kein Testamtent gemacht hat, erben Sie -nach der Heirat der Mutter - gesetzlich auch von dem vorhandenen Vermögen der Mutter die Hälfte. Ausgenommen ist nur der Haushalt, dieser gehört dem jeweiligen Ehegatte allein, soweit es sich um normale Gegenstände handelt.

MfG
PB

Hallo Amaya, wenn Du unsicher bist,bitte Deine Mutter doch einfach, Dir das Schriftstück über die Begünsti
gung bei der Bank auszuhändigen, da Du diese ja auch unterschrieben haben musst, wenn es sich um Sparkonten handelt. Hinsichtlich der Lebensversicherung kann sie Dir doch die Police aushändigen. Sollte die Begünstigung hier nicht eingetragen sein, kann sich Deine Mutter eine schriftliche Kopie von der Versicher-
ung aushändigen lassen. Da Du die einzige Tochter bist, wirst Du ja auch die einzige Erbin. MfG löwenkind

Begünstigt sind weiterhin Sie,den es hat sich ja nichts
geändert.
Ihre Mutter kann den Vertrag allerdings auf ihren neuen Namen
ändern,damit die Angelegenheit auf dem neusten Stand ist,
lieber Gruß Helga

Liebe Helga Neher,
das ist eine gute Nachricht,
herzlichen Dank!

Gruß
Amaya

Hallo Amaya, so weit ich weiß steht dem Ehepartner die Hälfte des Vermögens zu. Würde aber an Ihrer Stelle am besten einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar fragen.

mfg
Silvia

Liebe Sylvia,

herzlichen Dank für die Antwort!

Gruß
Amaya

Hallo Mileslucis,
das ist eine gute Nachricht,
herzlichen Dank!

Gruß
Amaya

Lieber Peter Bötticher,
das ist eine gute Nachricht,
herzlichen Dank!

Gruß
Amaya

Hallo Löwenkind,
das ist eine gute Nachricht,
herzlichen Dank!

Gruß
Amaya

nach den gesetzlichen Bestimmungen wird zunächst der Eheman erben mit 50 %.
Auch wenn du eine Vollmacht hast bei der Bank nützt sie dir herzlichst wenig. Denn mit Erbschein kann der Ehemann diese aufheben im Falle des Ablebens deiner Mutter.
Ebenso fällt die Versicherung in die Erbmasse und du musst teilen.

Es müsste also alles neu geregelt werden.

Wenn du Alleinerbin werden sollst, dann musste ein Erbfolgevertrag gemacht werden in dem der Eheman auf seinen Erbanteil verzichtet, per Unterschrift vor dem Notar.
Ebenfalls müsste bei der Versicherung eine unwiderrufliche Begünstigung eingetragen werden in die Police ( neue, bezw. Änderungspolice.).

Auch bei einer postmortalen willenserklärung bezw. Kontovollmacht kann diese Widerrufen werden mit dem Erbschein.

Hallo Amaya, bitteschön, gern geschehen.

mfg
Silvia

hallo, ich sehe keinen Zweifel an dem Weiterbestand der Verfügungen. Voraus gesetzt, es ergibt sich kein entgegengesetzter Wille aus irgendeiner Äusserung dahin gehend, dass die Mutter davon ausgeht, die Tochter bleibt das einzige Fam.mitglied. Sicherheitshalber wiederholt/bestätitgt die Mutter entweder die Verfügungen oder schreibt ihr Motiv nieder -z.B. in einem Testament, was aber nicht nötig ist-.
MfG
H.G.

Hallo,
leider kann ich nicht helfen, ich hatte vor einiger zeit auch eine anfrage gestellt, seitdem bin ich irgendwie als experte eingetragen.
gruss
yvonne

Hallo,
die Lebensversicherung fällt nicht in die Erbmasse, wenn ein Bezugsberechtigter eingetragen ist. Bei der Bank sehe ich das auch so, aber da würde ich im Zweifel nochmal bei der Bank nachfragen!
Nur weil sie geheiratet hat, werden ihre orher abgegebenen Erklärungen nicht ungültig!
Ansonsten müsste sie ein Testament machen und dich als Alleinerbin einsetzten.
Hoffe ich konnte helfen!

Hallo,

Sie sind nicht als Erbin vorgesehen, sondern als Begüstigte des Bankguthabens und bei der LV.
Von gesetzlicher Erbschaft oder von einer Erbschaft lt. Testament war bislang ja keine Rede.

Wenn Sie von der Mutter nur das Bankguth. und die LV erwarten, muss Ihre Mutter nichts machen, dann reichen die abgegebenen Erklärungen. Sollten Sie mehr erben, ist wohl ein Testament erforderlich.

Viele Grüße,
S.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Warscheinlich handelt es sich bei dem Konten (bzw. Sparbüchern) und der Lebensversicherung um Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall. Danach könnte Ihnen die Forderungen zustehen und würde grudsätzlich nicht in den Nachlass fallen und damit vererbt werden.

Ob das tatsächlich so ist, kann ohne Prüfung der Unterlagen nicht geklärt werden.

Mit der Heirat wird auch der neue Ehemann grundsätzlich gesetzlicher Erbe nach Ihrer Mutter.

Zur Absicherung könnte Ihre Mutter auch noch ein entsprechendes Testament zu Ihren Gunsten aufsetzen.

Von den Schenkungen sind Kontovollmachten zu unterscheiden. Diese geben Ihnen zwar die Verfügungsbefugnis aber kein Recht zum Behalten des Geldes.

Um sicher zu gehen, sollten Sie dies von einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen lassen.

Ggf. sollte das Konto bereits jetzt auf sie vollständig übertragen werden…

Mit freundlich Grüßen

Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo Wasserfrau,
das ist eine gute Nachricht,
herzlichen Dank!

Gruß
Amaya