Wer erbt zu welchen anteilen

Hallo Firstguardian, kennt Du dich vielleicht mit so einer Situation aus? Mein Vater ist gestorben und die Situation stellt sich wie folgt dar:
Ein Vater ist verstorben und es gibt ein Berliner Testament. Die Hinterbliebenen sind die 2. Ehefrau mit 2 Kindern aus erster Ehe (Eins vom Vater adoptiert, eins nicht, weil es schon zu alt für eine Adoption war und nicht mehr im Haushalt lebte.) Außerdem zwei leibliche Kinder des Vaters aus erster Ehe (Meine Schwester und ich). Die Mutter ist schon länger tot. Hat das nicht adoptierte Kind, das ja mit dem Vater familiär nichts zu tun hat, volle oder nur halbe Erbansprüche wenn die Stiefmutter einmal stirbt und das Testament eröffnet wird? Schließlich wurde die Stiefmutter ja nach dem Berliner Testament erst einmal Alleinerbe.
Und wie verhält es sich, wenn die leiblichen Kinder des Vaters auf das Pflichtteil bestehen? Wie ist dann die prozentuale Gewichtung zwischen Ehefrau und aller Kinder, speziell in Bezug auf o.g. Problematik mit dem nicht adoptierten Kind?

Es wäre echt nett wenn Du etwas zu diesem Thema wüsstest und uns schlau machen könntest.
Beste Grüsse
Tobias Prüssing

Adoptierte und alle leiblichen Kinder des Erblassers sind einander erbrechtlich gleichgestellt. Jedem dieser Kinder steht der gesetzliche Erbteil nach dem Tode des letzverterbendnen Ehepartners zu. Verlangt ein Kind diesen Anteil bereits vor dem Tod des letztversterbenden Erblassers, so kann dieser den Anspruch des erbteilfordernden Erben auf die Hälfte des gesetzlichen Wertes beschränken.

hallo - vielen dank für die info